Kostenlos & ohne Anmeldung Keine Datenspeicherung Basierend auf aktuellen Gesetzen DE Made in Germany

Der Bußgeldkatalog (BKatV) enthält alle Verkehrsverstöße mit den zugehörigen Sanktionen. Die Bußgeldkatalog-Verordnung wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen und regelt bundeseinheitlich die Regelsätze für Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und Fahrverbote.

Wählen Sie unten eine Kategorie, um die vollständigen Bußgelder einzusehen — oder nutzen Sie unsere interaktive Suche im Tatbestandskatalog.

Geschwindigkeit

Ablenkung

Rotlicht

Abstand

Parken & Halten

Alkohol & Drogen

Fahrzeugmängel

Überholen

Vorfahrt & Abbiegen

Schwache Verkehrsteilnehmer

Ladung & Transport

Sicherheit

Besondere Situationen

LKW & Gewerblich

Strafrecht & Fahren

Fahrstreifen & Autobahn

Moderne Mobilität

Probezeit & Verwaltung

Weitere Verstöße

Häufig gestellte Fragen

Der Bußgeldkatalog (Bußgeldkatalog-Verordnung, BKatV) ist eine bundeseinheitliche Verordnung, die für jeden Verkehrsverstoß den Regelsatz für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot festlegt. Er wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen.

Alle Daten basieren auf dem aktuellen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Stand 2026. Die Bußgeldbeträge entsprechen den geltenden Regelsätzen nach BKatV.

Im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg dürfen maximal 8 Punkte stehen. Bei 4–5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6–7 eine Verwarnung, bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ja, alle 5 Jahre kann 1 Punkt durch ein Fahreignungsseminar (FES) abgebaut werden — aber nur bei höchstens 5 Punkten. Ab 6 Punkten ist kein freiwilliger Abbau mehr möglich.