Winterreifenpflicht
Bußgelder bei Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneematsch und Eis.
BKatV 20262 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Erster Schneefall in Stuttgart, Dezember. Sie fahren mit Sommerreifen auf verschneiter
Fahrbahn und geraten ins Rutschen. Die Polizei stellt nach der Schleuderpartie fest: keine Winterreifen.
60 € Bußgeld, 1 Punkt. Haben Sie andere behindert: 80 €.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie benutzten unvorschriftsmäßige Schneeketten. | 10 € | – | – |
| Sie befuhren die Straße ohne Schneeketten, obwohl diese durch Zeichen 268 vorgeschrieben waren. | 20 € | – | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Nach § 2 Abs. 3a StVO gilt die situative Winterreifenpflicht:
- Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
- Es gibt keinen festen Zeitraum (kein „Oktober bis Ostern"-Gesetz)
- Winterreifen müssen das Alpine-Symbol (3PMSF) tragen
- Reine M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol sind seit 2024 nicht mehr ausreichend
Bußgelder ohne Winterreifen
- Ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen: 60 €, 1 Punkt
- Mit Behinderung: 80 €, 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 100 €, 1 Punkt
- Mit Unfallfolge: 120 €, 1 Punkt
- Als Halter (Anordnung/Zulassung der Fahrt): 75 €, 1 Punkt
Mindestanforderungen an Winterreifen
- Alpine-Symbol: Bergpiktogramm mit Schneeflocke (3PMSF) ist Pflicht
- Profiltiefe: Gesetzlich 1,6 mm, empfohlen mindestens 4 mm
- Ganzjahresreifen: Nur zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen
Praktische Tipps
- Faustregel „O bis O": Von Oktober bis Ostern Winterreifen aufziehen.
- Alpine-Symbol prüfen: Seit 2024 reicht M+S alleine nicht mehr aus — nur Reifen mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke sind zulässig.
- Versicherung: Ohne Winterreifen bei Glatteis kann die Kaskoversicherung die Leistung kürzen (grobe Fahrlässigkeit).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
60 € und 1 Punkt. Mit Behinderung 80 €, mit Gefährdung 100 €, mit Unfall 120 €.
Es gibt keine feste Pflichtzeit. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht (situative Winterreifenpflicht).
Nein, seit 2024 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Reine M+S-Reifen sind nicht mehr ausreichend.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026