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Umzugstag. Der Anhänger ist voll beladen mit Möbeln, der Kofferraum ebenfalls. Bei einer Verkehrskontrolle wird gewogen: 2.580 kg statt erlaubter 2.000 kg — das sind 29 % Überladung. Für den Fahrzeugführer: 235 € Bußgeld und 1 Punkt. Für den Fahrzeughalter zusätzlich: 325 € Bußgeld und 1 Punkt. Die Weiterfahrt wird untersagt, bis die Last reduziert ist.
Polizeikontrolle — LKW auf mobiler Waage bei der Gewichtskontrolle
Polizeikontrolle — LKW auf mobiler Waage bei der Gewichtskontrolle

Wichtige Gerichtsurteile

Zulässige Gesamtmasse — was steht im Fahrzeugschein?

Die zulässige Gesamtmasse (zGM) finden Sie im Fahrzeugschein unter Feld F.1 (Zulassungsbescheinigung Teil I). Sie umfasst das Leergewicht des Fahrzeugs plus die maximal zulässige Zuladung.

Beispiele typischer Werte:

  • PKW (Kompaktklasse): ca. 1.700–2.000 kg zGM → Zuladung ca. 400–500 kg
  • Kombi/SUV: ca. 2.000–2.500 kg zGM → Zuladung ca. 500–700 kg
  • Pkw-Anhänger (ungebremst): meist 750 kg zGM
  • LKW 7,5 t: 7.500 kg zGM

Wichtig: Auch Achslasten dürfen nicht überschritten werden (Feld 7.1/7.2 im Fahrzeugschein). Bei einseitiger Beladung kann die Achslast überschritten sein, obwohl die Gesamtmasse noch passt.

Bußgelder bei Überladung — nach Prozent gestaffelt

Die Strafen richten sich nach der prozentualen Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse:

PKW und Fahrzeuge bis 7,5 t:

  • Über 5 %: 10 € (Fahrer), 25 € (Halter)
  • Über 10 %: 30 €, 75 €
  • Über 15 %: 35 €, 100 €
  • Über 20 %: 95 € + 1 Punkt (Fahrer), 235 € + 1 Punkt (Halter)
  • Über 25 %: 140 € + 1 Punkt, 285 € + 1 Punkt
  • Über 30 %: 235 € + 1 Punkt, 380 € + 1 Punkt

LKW über 7,5 t: Deutlich höhere Sätze — bis zu 425 € + 1 Punkt für den Fahrer und Halter.

Besonderheit: Bei Überladung werden Fahrer UND Halter getrennt belangt. Beide erhalten ein eigenes Bußgeld.

Kontrollen und Konsequenzen

Wie wird Überladung festgestellt?

  • Mobile Waagen: Polizei nutzt tragbare Radlastwaagen bei Verkehrskontrollen
  • Stationäre Waagen: An Bundesstraßen und Autobahnrastplätzen für LKW
  • Optische Kontrolle: Durchhängende Federn, sichtbar zu tiefes Fahrzeug

Konsequenzen über das Bußgeld hinaus:

  • Weiterfahrt untersagt: Bis zur Entladung auf das zulässige Gewicht
  • Verlängerter Bremsweg: Physikalisch kann ein überladenes Fahrzeug 30–40 % mehr Bremsweg benötigen
  • Versicherungsregress: Bei einem Unfall mit überladenem Fahrzeug kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern
  • TÜV-Relevanz: Regelmäßige Überladung kann zu vorzeitigem Verschleiß von Reifen, Bremsen und Fahrwerk führen

Praktische Tipps

  • Vor der Fahrt wiegen: Nutzen Sie öffentliche Fahrzeugwaagen (oft an Wertstoffhöfen oder Industriegebieten) — eine Wiegung kostet meist nur 5–10 €.
  • Zuladung berechnen: zGM minus Leergewicht (Feld G im Fahrzeugschein) ergibt die maximale Zuladung. Vergessen Sie nicht: Insassen werden mitgerechnet!
  • Anhänger-Stützlast: Die Stützlast des Anhängers (75–100 kg) belastet die Hinterachse des Zugfahrzeugs — das kann die Achslast überschreiten.
  • Urlaubsgepäck: Vollbeladene SUVs mit 4 Personen und Dachbox kommen schnell an die Grenze. Wiegen Sie im Zweifel nach.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Je nach Prozent der Überschreitung: 10–235 € für den Fahrer plus 25–380 € für den Halter. Ab 20 % Überladung gibt es zusätzlich 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Beide. Fahrer und Halter erhalten jeweils ein separates Bußgeld. Das Halter-Bußgeld ist in der Regel höher als das des Fahrers.

Öffentliche Fahrzeugwaagen gibt es an vielen Wertstoffhöfen, Speditionsgeländen oder in Industriegebieten. Eine Wiegung kostet meist 5–10 €.

Nein. Bei festgestellter Überladung untersagt die Polizei die Weiterfahrt, bis die Zuladung reduziert wurde. Die überschüssige Last muss vor Ort entfernt oder umgeladen werden.

Ja. Jeder Insasse wird mit durchschnittlich 75 kg gerechnet. Bei 4 Insassen sind das bereits 300 kg, die von der maximalen Zuladung abgezogen werden müssen.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026