Einsatzfahrzeuge
Bußgelder für das Nichtfreimachen der Fahrbahn bei Blaulicht und Martinshorn.
BKatV 20263 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Innenstadt Hamburg, Feierabendverkehr. Ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn
nähert sich von hinten. Sie können nicht sofort reagieren und blockieren 30 Sekunden lang die Fahrbahn.
Ergebnis: 240 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen und gefährdeten +) dieses. | 280 € | 2 | 1 Monat |
| Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. Es kam zum Unfall. | 320 € | 2 | 1 Monat |
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder — Einsatzfahrzeuge behindern
- Einsatzfahrzeug nicht freie Bahn geschaffen: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Gefährdung: 280 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Sachbeschädigung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Richtiges Verhalten bei Blaulicht
Nach § 38 StVO müssen alle Verkehrsteilnehmer sofort:
- Freie Bahn schaffen — langsam nach rechts ausweichen
- An Kreuzungen: Halten, auch bei Grün
- Auf Autobahnen: Rettungsgasse bilden
- Im Stau: Nicht über rote Ampeln fahren, aber in die Kreuzung einfahren, wenn dies das Einsatzfahrzeug durchlässt
Achtung: Auch bei nur Blaulicht ohne Martinshorn haben Einsatzfahrzeuge Wegerecht.
Praktische Tipps
- Ruhe bewahren: Nicht in Panik bremsen oder plötzlich ausweichen — das gefährdet andere.
- Rote Ampel: Sie dürfen bei Rot in die Kreuzung einfahren, um Platz zu machen — aber nur vorsichtig und ohne andere zu gefährden.
- Nicht folgen: Dem Einsatzfahrzeug durch rote Ampeln oder Rettungsgassen folgen ist verboten.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
240 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ja, Sie dürfen vorsichtig in die Kreuzung einfahren, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen.
Ja, auch bei nur Blaulicht ohne Martinshorn haben Einsatzfahrzeuge Wegerecht (§ 38 StVO).
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026