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Innenstadt Hamburg, Feierabendverkehr. Ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn nähert sich von hinten. Sie können nicht sofort reagieren und blockieren 30 Sekunden lang die Fahrbahn. Ergebnis: 240 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht bahnt sich den Weg durch den Verkehr
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht bahnt sich den Weg durch den Verkehr

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder — Einsatzfahrzeuge behindern

  • Einsatzfahrzeug nicht freie Bahn geschaffen: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung: 280 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Richtiges Verhalten bei Blaulicht

Nach § 38 StVO müssen alle Verkehrsteilnehmer sofort:

  • Freie Bahn schaffen — langsam nach rechts ausweichen
  • An Kreuzungen: Halten, auch bei Grün
  • Auf Autobahnen: Rettungsgasse bilden
  • Im Stau: Nicht über rote Ampeln fahren, aber in die Kreuzung einfahren, wenn dies das Einsatzfahrzeug durchlässt

Achtung: Auch bei nur Blaulicht ohne Martinshorn haben Einsatzfahrzeuge Wegerecht.

Praktische Tipps

  • Ruhe bewahren: Nicht in Panik bremsen oder plötzlich ausweichen — das gefährdet andere.
  • Rote Ampel: Sie dürfen bei Rot in die Kreuzung einfahren, um Platz zu machen — aber nur vorsichtig und ohne andere zu gefährden.
  • Nicht folgen: Dem Einsatzfahrzeug durch rote Ampeln oder Rettungsgassen folgen ist verboten.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

240 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Ja, Sie dürfen vorsichtig in die Kreuzung einfahren, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen.

Ja, auch bei nur Blaulicht ohne Martinshorn haben Einsatzfahrzeuge Wegerecht (§ 38 StVO).

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026