Kostenlos & ohne Anmeldung Keine Datenspeicherung Basierend auf aktuellen Gesetzen DE Made in Germany
Wintermorgen in Frankfurt. Sie fahren los, ohne die vereisten Seitenscheiben vollständig freizukratzen — nur ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe. Die Polizei stoppt Sie: 10 € Bußgeld. Und: 25 € für den fehlenden Außenspiegel auf der Beifahrerseite.
Außenspiegel und Windschutzscheibe eines Fahrzeugs
Außenspiegel und Windschutzscheibe eines Fahrzeugs

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder bei Sichtbehinderung

  • Scheiben nicht freigekratzt (Guckloch-Fahrer): 10 €
  • Spiegel fehlt oder defekt: 25 €
  • Windschutzscheibe beschädigt (Riss im Sichtfeld): 25 €
  • Scheiben zu stark getönt/beklebt: 10 €
  • Sicht durch Ladung behindert: 10 €
  • Mit Gefährdung: 25 €
  • Mit Sachbeschädigung: 35 €

Gesetzliche Anforderungen

Nach § 23 StVO und §§ 56, 40 StVZO:

  • Freie Sicht: Der Fahrer muss jederzeit freie Sicht nach vorn und zu den Seiten haben
  • Scheibenwischer: Müssen funktionsfähig sein und die Windschutzscheibe ausreichend reinigen
  • Außenspiegel: Mindestens ein Außenspiegel links und ein Innenspiegel (oder rechter Außenspiegel)
  • Scheibentönung: Frontscheibe und vordere Seitenscheiben: mind. 70 % Lichtdurchlässigkeit

Praktische Tipps

  • Vollständig freikratzen: Alle Scheiben, Spiegel und die Motorhaube (Schnee kann auf die Windschutzscheibe rutschen) reinigen.
  • Steinschlag reparieren: Kleine Steinschläge lassen sich günstig reparieren (oft unter Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung). Im Sichtfeld ist Reparatur Pflicht.
  • Kein Deko im Sichtfeld: Fuzzy Dice, GPS-Halterungen und Aufkleber dürfen die Sicht nicht behindern.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Bußgeldrechner Berechnen Sie Ihr konkretes Bußgeld — geben Sie den Verstoß ein und erhalten Sie sofort das Ergebnis.
Punkte-Check Wie viele Punkte haben Sie? Prüfen Sie Ihren Stand und die Tilgungsfristen.
Bußgeldkatalog Übersicht Zurück zur Übersicht aller Verkehrsverstöße und Kategorien.

Häufig gestellte Fragen

10 € Bußgeld. Bei Gefährdung durch eingeschränkte Sicht: 25 €.

Hintere Scheiben ja. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben müssen aber mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit haben.

Wenn er im Sichtfeld des Fahrers liegt, ja. Sonst ist es ein HU-Mangel und ein Bußgeldrisiko.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026