Spiegel & Scheiben
Bußgelder bei beschädigten Scheiben, fehlenden Spiegeln und eingeschränkter Sicht.
BKatV 202627 Tatbestände
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Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Wintermorgen in Frankfurt. Sie fahren los, ohne die vereisten Seitenscheiben
vollständig freizukratzen — nur ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe. Die Polizei stoppt Sie:
10 € Bußgeld. Und: 25 € für den fehlenden Außenspiegel auf der Beifahrerseite.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie führten das Fahrzeug ohne ein ausreichendes Sichtfeld. | 5 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Scheibenwischer mangelhaft waren/fehlten *). | 5 € | – | – |
| Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rück- sicht außer Acht und beschmutzten dabei Andere. | 10 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. | 10 € | – | – |
| Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht. | 10 € | – | – |
| Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach *). | 15 € | – | – |
| Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrs- teilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. | 25 € | – | – |
| Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. | 25 € | – | – |
| Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrs- teilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie hatten beim Führen des Kraftfahrzeuges das Gesicht verdeckt oder verhüllt. | 60 € | – | – |
| Sie führten ohne entsprechende Erlaubnis das Fahrzeug, dessen Bauart Ihnen kein ausreichendes Sichtfeld ließ. | 60 € | 1 | – |
| Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilde- rung/Regelung *) des Verkehrs einzuholen. | 75 € | – | – |
| Sie befolgten als Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung/Regelung *) des Verkehrs. | 75 € | – | – |
| Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 100 € | 1 | – |
| Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. | 120 € | 1 | – |
| Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *), obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf. | 140 € | 1 | – |
| Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 145 € | 1 | – |
| Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 € | 1 | – |
| Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. | 180 € | 1 | – |
| Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,5 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder bei Sichtbehinderung
- Scheiben nicht freigekratzt (Guckloch-Fahrer): 10 €
- Spiegel fehlt oder defekt: 25 €
- Windschutzscheibe beschädigt (Riss im Sichtfeld): 25 €
- Scheiben zu stark getönt/beklebt: 10 €
- Sicht durch Ladung behindert: 10 €
- Mit Gefährdung: 25 €
- Mit Sachbeschädigung: 35 €
Gesetzliche Anforderungen
Nach § 23 StVO und §§ 56, 40 StVZO:
- Freie Sicht: Der Fahrer muss jederzeit freie Sicht nach vorn und zu den Seiten haben
- Scheibenwischer: Müssen funktionsfähig sein und die Windschutzscheibe ausreichend reinigen
- Außenspiegel: Mindestens ein Außenspiegel links und ein Innenspiegel (oder rechter Außenspiegel)
- Scheibentönung: Frontscheibe und vordere Seitenscheiben: mind. 70 % Lichtdurchlässigkeit
Praktische Tipps
- Vollständig freikratzen: Alle Scheiben, Spiegel und die Motorhaube (Schnee kann auf die Windschutzscheibe rutschen) reinigen.
- Steinschlag reparieren: Kleine Steinschläge lassen sich günstig reparieren (oft unter Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung). Im Sichtfeld ist Reparatur Pflicht.
- Kein Deko im Sichtfeld: Fuzzy Dice, GPS-Halterungen und Aufkleber dürfen die Sicht nicht behindern.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
10 € Bußgeld. Bei Gefährdung durch eingeschränkte Sicht: 25 €.
Hintere Scheiben ja. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben müssen aber mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit haben.
Wenn er im Sichtfeld des Fahrers liegt, ja. Sonst ist es ein HU-Mangel und ein Bußgeldrisiko.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026