TÜV / HU überzogen
Bußgelder bei überzogener Hauptuntersuchung (TÜV/HU) — gestaffelt nach Monaten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15 € | – | – |
| Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das Fahrzeug nicht bis zur näch- sten Sicherheitsprüfung auf oder händigten es zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15 € | – | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um bis zu 2 Monate überschritten. | 15 € | – | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um bis zu 2 Monate überschritten. | 15 € | – | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 15 € | – | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 25 € | – | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 25 € | – | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 25 € | – | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60 € | 1 | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60 € | 1 | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 60 € | 1 | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 € | 1 | – |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Staffelung der Bußgelder
Die Strafe richtet sich nach der Dauer der Überziehung (§ 29 StVZO, BKatV Nr. 187 ff.):
- 2–4 Monate überzogen: 15 €
- 4–8 Monate überzogen: 25 €
- Über 8 Monate überzogen: 60 €, 1 Punkt
Bei Nutzfahrzeugen (gewerblich) gelten deutlich höhere Bußgelder, bis zu 750 € für den Halter.
HU-Pflicht — was ist Pflicht?
Alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU):
- PKW (Neuwagen): erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
- PKW (Gebrauchtwagen): alle 24 Monate
- Motorräder: alle 24 Monate
- Nutzfahrzeuge/LKW: alle 12 Monate
Die TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt den nächsten Termin an.
Vertiefende Prüfung ab 2 Monaten
Wer die HU um mehr als 2 Monate überzieht, muss mit einer ergänzenden Untersuchung (EU) rechnen. Diese kostet je nach Prüforganisation 20–30 % Aufpreis auf die reguläre HU-Gebühr.
Praktische Tipps
- Termin-Erinnerung: Notieren Sie Ihren nächsten HU-Termin im Kalender — die Plakette am Kennzeichen zeigt Monat und Jahr.
- Kein Versicherungsschutz-Verlust: Die Kfz-Versicherung zahlt auch bei abgelaufener HU, kann aber bei grob fahrlässigem Verhalten kürzen.
- Mängel vorher beheben: Lassen Sie offensichtliche Mängel (Licht, Bremsen) vor der HU reparieren, um Nachprüfgebühren zu sparen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
2–4 Monate: 15 €. 4–8 Monate: 25 €. Über 8 Monate: 60 € und 1 Punkt.
Ja, ab über 8 Monaten Überziehung gibt es 1 Punkt in Flensburg.
Ja, ab 2 Monaten Überziehung wird eine ergänzende Untersuchung fällig, die ca. 20–30 % Aufpreis kostet.
Technisch ja, aber Sie riskieren ein Bußgeld bei Kontrollen. Bei deutlicher Überziehung kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen.