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Polizeikontrolle auf der A5 bei Karlsruhe. Ihre letzte Hauptuntersuchung war vor über zwei Jahren fällig. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Monat längst überschritten. Ergebnis: 75 € Bußgeld und 1 Punkt — plus sofortige Aufforderung, die HU nachzuholen.
TÜV-Plakette (HU-Prüfsiegel) am Kennzeichen eines VW Golf
TÜV-Plakette (HU-Prüfsiegel) am Kennzeichen eines VW Golf

Wichtige Gerichtsurteile

Staffelung der Bußgelder

Orange TÜV-Plakette am Kennzeichen eines VW Golf
Orange TÜV-Plakette am Kennzeichen eines VW Golf

Die Strafe richtet sich nach der Dauer der Überziehung (§ 29 StVZO, BKatV Nr. 187 ff.):

  • 2–4 Monate überzogen: 15 €
  • 4–8 Monate überzogen: 25 €
  • Über 8 Monate überzogen: 60 €, 1 Punkt

Bei Nutzfahrzeugen (gewerblich) gelten deutlich höhere Bußgelder, bis zu 750 € für den Halter.

HU-Pflicht — was ist Pflicht?

Alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU):

  • PKW (Neuwagen): erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
  • PKW (Gebrauchtwagen): alle 24 Monate
  • Motorräder: alle 24 Monate
  • Nutzfahrzeuge/LKW: alle 12 Monate

Die TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt den nächsten Termin an.

Vertiefende Prüfung ab 2 Monaten

Wer die HU um mehr als 2 Monate überzieht, muss mit einer ergänzenden Untersuchung (EU) rechnen. Diese kostet je nach Prüforganisation 20–30 % Aufpreis auf die reguläre HU-Gebühr.

Praktische Tipps

  • Termin-Erinnerung: Notieren Sie Ihren nächsten HU-Termin im Kalender — die Plakette am Kennzeichen zeigt Monat und Jahr.
  • Kein Versicherungsschutz-Verlust: Die Kfz-Versicherung zahlt auch bei abgelaufener HU, kann aber bei grob fahrlässigem Verhalten kürzen.
  • Mängel vorher beheben: Lassen Sie offensichtliche Mängel (Licht, Bremsen) vor der HU reparieren, um Nachprüfgebühren zu sparen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

2–4 Monate: 15 €. 4–8 Monate: 25 €. Über 8 Monate: 60 € und 1 Punkt.

Ja, ab über 8 Monaten Überziehung gibt es 1 Punkt in Flensburg.

Ja, ab 2 Monaten Überziehung wird eine ergänzende Untersuchung fällig, die ca. 20–30 % Aufpreis kostet.

Technisch ja, aber Sie riskieren ein Bußgeld bei Kontrollen. Bei deutlicher Überziehung kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026