Standstreifen
Bußgelder beim unerlaubten Befahren des Standstreifens auf der Autobahn: 55–100 €.
BKatV 20260 Tatbestände
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Aktuelle Informationen 2026: Unbefugtes Befahren des Standstreifens: 55–100 €. Wann darf der Standstreifen genutzt werden?
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Wann darf der Standstreifen benutzt werden?
Der Standstreifen (Seitenstreifen) darf nur in Ausnahmefällen befahren werden:
- Panne oder Notfall: Anhalten bei technischen Problemen
- Rettungsgasse: Auf Anweisung der Polizei
- Temporäre Freigabe: Auf bestimmten Autobahnabschnitten per Verkehrszeichen
Das Befahren zum Überholen oder Stau umfahren ist verboten.
Praktische Tipps
- Pannendreieck: Bei einer Panne auf dem Standstreifen sofort Warnblinkanlage und Pannendreieck aufstellen (200 m Entfernung).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Unerlaubtes Befahren: 55 €. Mit Behinderung: 70 €. Mit Gefährdung: 85 €. Bei Unfallfolge: 105 €.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026