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Aktuelle Informationen 2026: Dashcam: BGH erlaubt als Beweismittel. DSGVO-Grenzen. Tipps zur legalen Nutzung.
Dashcam an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs
Dashcam an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs

Dashcam als Beweismittel (BGH-Urteil)

Dashcam an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs
Dashcam an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs

Der BGH (VI ZR 233/17) hat 2018 entschieden: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel vor Gericht zulässig, auch wenn sie gegen die DSGVO verstoßen. Die Interessen der Unfallaufklärung überwiegen.

Aber: Das permanente, anlasslose Aufzeichnen des öffentlichen Verkehrs verstößt gegen die DSGVO (Art. 6). Bußgelder durch Datenschutzbehörden sind möglich.

Praktische Tipps

  • Empfehlung: Nutzen Sie eine Dashcam mit kurzer Loop-Aufnahme (1–3 Min.) und G-Sensor. So minimieren Sie DSGVO-Risiken.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Theoretisch ja — die Datenschutzbehörde kann ein Bußgeld nach DSGVO verhängen. In der Praxis passiert das aber selten, da Privatpersonen kaum kontrolliert werden.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026