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Kreuzung ohne Ampel, rechts vor links. Sie fahren auf die Kreuzung — ein anderes Fahrzeug kommt von rechts. Es kracht. Die Schuldfrage ist klar: Sie haben die Vorfahrt missachtet. Neben der zivilrechtlichen Haftung: 25 € Verwarngeld. Mit Gefährdung: 100 €, 1 Punkt.
Deutsche Kreuzung mit Vorfahrt-gewähren-Schild und wartenden Fahrzeugen
Deutsche Kreuzung mit Vorfahrt-gewähren-Schild und wartenden Fahrzeugen

Wichtige Gerichtsurteile

Vorfahrtsregeln — Die Grundlagen

Kreuzung mit Vorfahrt-gewähren-Schild in Berlin
Kreuzung mit Vorfahrt-gewähren-Schild in Berlin
  • Rechts vor links (§ 8 Abs. 1 StVO): An Kreuzungen ohne Schilder oder Ampeln gilt: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt.
  • Vorfahrtsstraße (Zeichen 306): Wer auf der Vorfahrtsstraße fährt, hat Vorrang.
  • Stoppschild (Zeichen 206): Anhalten und Vorfahrt gewähren — vollständiger Stillstand erforderlich.
  • Vorfahrt gewähren (Zeichen 205): Vorfahrt beachten, anhalten nur bei Bedarf.
  • Ampel: Übersteuert alle Vorfahrtsregelungen.

Bußgelder bei Vorfahrtsverstößen

  • Vorfahrt nicht beachtet: 25 €
  • Mit Gefährdung: 100 €, 1 Punkt
  • Mit Sachbeschädigung: 120 €, 1 Punkt
  • Stoppschild überfahren: 10 €
  • Stoppschild überfahren mit Gefährdung: 70 €, 1 Punkt

Praktische Tipps

  • Rechts vor links — auch im Parkhaus: Die Regel gilt überall dort, wo keine andere Regelung besteht.
  • Stoppschild heißt Stillstand: Nur Anrollen reicht nicht — das Fahrzeug muss vollständig stehen.
  • Abknickende Vorfahrt: Folgen Sie dem Verlauf der Vorfahrtsstraße (Zusatzschild beachten!).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Grundverstoß: 25 €. Mit Gefährdung: 100 € und 1 Punkt. Mit Unfall: 120 € und 1 Punkt.

Nur das Überfahren: 10 €. Mit Gefährdung: 70 € und 1 Punkt.

Ja, auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und im Regelfall rechts vor links.

Wer die Vorfahrt verletzt hat, trägt in der Regel die volle Haftung. Je nach Umständen kann eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bestehen.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026