Radwegbenutzung
Bußgelder bei Radwegverstößen: Radweg blockiert, falsche Benutzung, Parken auf Radweg.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Radweg (Zeichen 237)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)/einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238/240/241 **)). | 15 € | – | – |
| Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Radverkehr an. | 15 € | – | – |
| Sie benutzten als Mofafahrer vorschriftswidrig den Radweg innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seiten- streifen, obwohl ein Radweg vorhanden war, und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Radweg Zeichen 237/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)/einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238/240/241 **)) und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten als Mofafahrer vorschriftswidrig den Radweg innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seiten- streifen, obwohl ein Radweg vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Radweg (Zeichen 237)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)/einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238/240/241 **)) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240). Es kam zum Unfall. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten als Mofafahrer vorschriftswidrig den Radweg innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seiten- streifen, obwohl ein Radweg vorhanden war. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Radweg (Zeichen 237)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)/einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238/240/241 **)). Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten als Mofafahrer vorschriftswidrig den Radweg innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den linksseitig angelegten Radweg. | 55 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den linksseitig angelegten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den linksseitig angelegten Radweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den linksseitig angelegten Radweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Radwegbenutzungspflicht
Radfahrer müssen den Radweg nur benutzen, wenn er mit einem blauen Radweg-Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Ohne blaues Schild darf auch die Fahrbahn genutzt werden.
Nicht benutzungspflichtige Radwege: Radfahrer dürfen sie nutzen, müssen aber nicht.
Bußgelder für KFZ-Fahrer
- Parken auf Radweg: 55 €
- Parken auf Radweg mit Behinderung: 70 €, 1 Punkt
- Parken auf Radweg mit Gefährdung: 80 €, 1 Punkt
- Parken auf Radweg mit Sachbeschädigung: 100 €, 1 Punkt
- Befahren des Radwegs mit KFZ: 55–100 €
Praktische Tipps
- Nie auf Radwegen parken: Auch „kurz" nicht — die Strafen sind seit 2020 deutlich erhöht.
- Radfahrstreifen vs. Schutzstreifen: Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) dürfen nicht befahren werden. Schutzstreifen (gestrichelt) nur bei Bedarf.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
55 € Grundverstoß. Mit Behinderung: 70 € und 1 Punkt.
Nur wenn ein blaues Radweg-Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) vorhanden ist.
Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie und dürfen von KFZ nicht befahren werden. Schutzstreifen (gestrichelt) dürfen bei Bedarf überfahren werden.