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Lieferfahrzeug auf dem Radweg. Sie haben „nur kurz" auf dem Radfahrstreifen geparkt — 10 Minuten für eine Lieferung. Die Ordnungshüter sind schneller: 55 € Bußgeld. Hat ein Radfahrer ausweichen müssen: 70 € und 1 Punkt.
Markierter Radweg in einer deutschen Stadt
Markierter Radweg in einer deutschen Stadt

Wichtige Gerichtsurteile

Radwegbenutzungspflicht

Radfahrer müssen den Radweg nur benutzen, wenn er mit einem blauen Radweg-Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Ohne blaues Schild darf auch die Fahrbahn genutzt werden.

Nicht benutzungspflichtige Radwege: Radfahrer dürfen sie nutzen, müssen aber nicht.

Bußgelder für KFZ-Fahrer

  • Parken auf Radweg: 55 €
  • Parken auf Radweg mit Behinderung: 70 €, 1 Punkt
  • Parken auf Radweg mit Gefährdung: 80 €, 1 Punkt
  • Parken auf Radweg mit Sachbeschädigung: 100 €, 1 Punkt
  • Befahren des Radwegs mit KFZ: 55–100 €

Praktische Tipps

  • Nie auf Radwegen parken: Auch „kurz" nicht — die Strafen sind seit 2020 deutlich erhöht.
  • Radfahrstreifen vs. Schutzstreifen: Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) dürfen nicht befahren werden. Schutzstreifen (gestrichelt) nur bei Bedarf.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

55 € Grundverstoß. Mit Behinderung: 70 € und 1 Punkt.

Nur wenn ein blaues Radweg-Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) vorhanden ist.

Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie und dürfen von KFZ nicht befahren werden. Schutzstreifen (gestrichelt) dürfen bei Bedarf überfahren werden.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026