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A7 bei Fulda, dichter Herbstnebel. Sichtweite unter 50 Meter — Sie fahren 100 km/h. Ein Auffahrunfall passiert. Die Polizei stellt fest: unangepasste Geschwindigkeit bei Nebel. 145 € Bußgeld, 1 Punkt — und die zivilrechtliche Haftung für den Schaden.
Dichter Nebel auf einer deutschen Landstraße — eingeschränkte Sicht
Dichter Nebel auf einer deutschen Landstraße — eingeschränkte Sicht

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder bei Nebel und Sichtbehinderung

Dichter Nebel auf einer deutschen Landstraße
Dichter Nebel auf einer deutschen Landstraße

Grundlage ist § 3 Abs. 1 StVO — unangepasste Geschwindigkeit:

  • Geschwindigkeit nicht angepasst bei Nebel/Regen/Glätte: 100 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 120 €, 1 Punkt
  • Mit Sachbeschädigung: 145 €, 1 Punkt
  • Nebelschlussleuchte bei über 50 m Sicht eingeschaltet: 20 €
  • Zu nah aufgefahren bei Nebel: verschärfte Abstandsbußgelder

Die 50-Meter-Regel

Die zentrale Faustregel bei Nebel:

  • Sichtweite unter 50 m: Maximal 50 km/h, Nebelschlussleuchte erlaubt
  • Sichtweite 50–100 m: Maximal 80 km/h
  • Sichtweite 100–150 m: Maximal 100 km/h

Orientierungshilfe: Die Leitpfosten am Straßenrand stehen in 50-Meter-Abständen. Sehen Sie nur einen Pfosten voraus, ist die Sichtweite unter 50 m.

Praktische Tipps

  • Abblendlicht statt Fernlicht: Fernlicht bei Nebel blendet durch Reflexion — immer Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer verwenden.
  • Nebelschlussleuchte: Nur bei unter 50 m Sichtweite einschalten — sonst blendet sie den Hintermann und kostet 20 €.
  • Leitpfosten zählen: Die Pfosten stehen alle 50 m — ideal zur Sichtweiten- und Geschwindigkeitseinschätzung.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Faustregel: Sichtweite in Metern = maximale Geschwindigkeit in km/h. Unter 50 m Sicht: maximal 50 km/h.

Nur bei Sichtweite unter 50 Metern. Sonst drohen 20 € Bußgeld.

100 € und 1 Punkt. Mit Sachbeschädigung: 145 € und 1 Punkt.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026