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Der Blitz hat ausgelöst. Jetzt wollen Sie wissen, was auf Sie zukommt — Bußgeld, Punkte, Fahrverbot? Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Bußgeldtabelle 2026 für alle Verkehrsverstöße.

Ob Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy, Abstand oder Alkohol — hier sehen Sie auf einen Blick, welche Strafe der Bußgeldkatalog vorsieht. Alle Angaben basieren auf der aktuellen BKatV 2026.

Wichtige Begriffe

Bußgeld →
Eine Geldstrafe für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach dem BKatV.
Fahrverbot →
Zeitweises Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen (1–3 Monate).
Punkte in Flensburg →
Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) beim KBA.
Bußgeldbescheid →
Das offizielle Dokument zur Verhängung eines Bußgeldes.
Ordnungswidrigkeit →
Ein Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird.
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So funktioniert der Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog (BKatV) regelt die Sanktionen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Das Sanktionssystem basiert auf drei Stufen:

  1. Verwarngeld (bis 55 €): Geringfügige Verstöße ohne Punkte — z.B. Parkverstöße oder geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 10 km/h.
  2. Bußgeld (ab 60 €): Förmliches Verfahren mit mindestens 1 Punkt im Fahreignungsregister. Der Betroffene erhält einen Bußgeldbescheid.
  3. Fahrverbot (1–3 Monate): Bei schweren Verstößen wird zusätzlich ein temporäres Fahrverbot verhängt.

Messtoleranz — Wie genau wird gemessen?

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug zugunsten des Fahrers vorgenommen:

  • Unter 100 km/h: 3 km/h Abzug
  • Über 100 km/h: 3% Abzug

Beispiel: Sie werden mit 83 km/h in einer 50er-Zone gemessen → nach Toleranzabzug Bewertung mit 80 km/h → Überschreitung: 30 km/h → 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Erfolgsaussichten bestehen besonders bei:

  • Messfehlern: Nicht geeichtes Gerät, falscher Aufstellort oder fehlerhafter Messwinkel
  • Identifizierungsproblemen: Unscharfes Blitzerfoto, falsche Person identifiziert
  • Formfehlern: Falsche Angaben im Bescheid (Tatort, Tatzeit, Tatvorwurf)

Punktesystem nach §4 StVG

Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht folgende Konsequenzen vor:

  • 1–3 Punkte (Vormerkung): Keine Maßnahme, Punkte werden gespeichert
  • 4–5 Punkte (Ermahnung): Schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar
  • 6–7 Punkte (Verwarnung): Schriftliche Verwarnung
  • 8 Punkte (Entzug): Entzug der Fahrerlaubnis
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, diese Tabelle basiert auf der aktuellen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in der Fassung von 2026. Letzte Änderung war die StVO-Novelle mit den verschärften Bußgeldern.

Verwarngelder liegen unter 55 € und werden ohne Punkte verhängt. Bußgelder ab 60 € sind förmliche Bußgeldbescheide, die mit Punkten verbunden sein können. Erst ab 60 € gibt es einen Eintrag im Fahreignungsregister.

Innerorts ab 26 km/h Überschreitung (1 Monat), außerorts ab 41 km/h (1 Monat). Die Dauer steigt auf 2–3 Monate bei höheren Überschreitungen.

Nein, die Werte in der Tabelle gelten nach Toleranzabzug. Die Messtoleranz beträgt 3 km/h (unter 100 km/h) bzw. 3% (über 100 km/h) und wird von der Behörde automatisch abgezogen.

Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Besonders bei Messfehlern, falscher Identifizierung oder Formfehlern im Bescheid kann ein Einspruch erfolgreich sein.

In der Probezeit gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

In Baustellen auf der Autobahn gelten die gleichen Bußgelder wie außerorts. In Baustellen innerhalb geschlossener Ortschaften gelten die innerorts-Sätze.

Punkte haben feste Tilgungsfristen: 1-Punkt-Verstöße nach 2,5 Jahren, 2-Punkt-Verstöße nach 5 Jahren, Straftaten (3 Punkte) nach 10 Jahren. Die Fristen laufen unabhängig voneinander.

Datenquelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) Stand: 2026