Kindersitzpflicht
Bußgelder bei fehlendem oder falschem Kindersitz: 30–70 € pro Kind.
BKatV 202610 Tatbestände
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Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Schulweg in Hannover. Sie nehmen drei Schulkinder mit, aber nur zwei Kindersitze
sind vorhanden. Das dritte Kind sitzt nur mit dem Erwachsenengurt gesichert. Ergebnis: 30 € Bußgeld.
Bei einem Unfall bedeutet ein fehlender Kindersitz erhebliche Mithaftung.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war. | 5 € | – | – |
| Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. | 30 € | – | – |
| Sie hatten während der Fahrt das vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhalte- system/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) nicht angelegt. | 30 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rück- haltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) ausgerüstet war. | 30 € | – | – |
| Sie stellten als Halter nicht sicher, dass das Rollstuhl-Rückhalte- system/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde. | 30 € | – | – |
| Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer- Rückhaltesystem *) ausgerüstet war. | 30 € | – | – |
| Sie stellten als Fahrer nicht sicher, dass das Rollstuhl-Rückhalte- system/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde. | 30 € | – | – |
| Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. | 35 € | – | – |
| Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung/ sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes *). | 60 € | 1 | – |
| Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder *). | 70 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder bei Kindersitzverstößen
- Kind ohne vorgeschriebene Sicherung: 30 €
- Kind ohne jegliche Sicherung: 60 €, 1 Punkt
- Mehrere Kinder ungesichert: 70 €, 1 Punkt
Die Verantwortung liegt beim Fahrer, nicht bei den Eltern der Kinder.
Kindersitzpflicht — wer, wie lange?
Nach § 21 Abs. 1a StVO:
- Bis 12 Jahre UND unter 150 cm: Kindersitz Pflicht
- Ab 12 Jahre ODER ab 150 cm: Erwachsenengurt reicht
- Kindersitzgruppen:
- Gruppe 0/0+: bis 13 kg (rückwärtsgerichtet)
- Gruppe I: 9–18 kg
- Gruppe II/III: 15–36 kg (Sitzerhöhung)
- i-Size: nach Körpergröße (neuere Norm)
i-Size vs. ECE R44 — welche Norm gilt?
Aktuell sind zwei Normen zugelassen:
- ECE R44/04: Einteilung nach Gewicht (ältere Norm, noch gültig)
- ECE R129 (i-Size): Einteilung nach Größe (neuere Norm, empfohlen)
- ECE R44/03 und älter: Seit 2024 nicht mehr zugelassen — Bußgeld bei Nutzung
Praktische Tipps
- Rückbank ist sicherer: Kinder gehören auf die Rückbank. Auf dem Beifahrersitz nur, wenn der Airbag deaktiviert ist (bei rückwärtsgerichtetem Sitz).
- Gebrauchte Kindersitze: Nur verwenden, wenn Herkunft bekannt und kein Unfall stattfand. Prüfplakette muss R44/04 oder R129 zeigen.
- ADAC-Tests: Der halbjährliche ADAC-Kindersitztest hilft bei der Auswahl eines sicheren Modells.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Bis 12 Jahre UND 150 cm Körpergröße. Sobald eines der beiden Kriterien erfüllt ist, reicht der Erwachsenengurt.
30 € ohne Kindersitz, 60 € und 1 Punkt wenn das Kind völlig ungesichert ist.
Nur R44/04 (letzte Version). Ältere Versionen (R44/03 und darunter) sind seit 2024 nicht mehr zugelassen.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026