Probezeitrechner
Prüfen Sie, welche Maßnahmen bei einem Verstoß in der Probezeit drohen — Aufbauseminar, Verlängerung oder Entziehung.
Die Probezeit ist ein Drei-Stufen-Modell: Beim ersten schweren Verstoß kommt das Aufbauseminar, beim zweiten die Verwarnung, beim dritten die Entziehung. Dieser Rechner zeigt Ihnen genau, auf welcher Stufe Sie stehen.
Wichtige Begriffe
- Bußgeld →
- Eine Geldstrafe für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
- Punkte in Flensburg →
- Das Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Bewertung von Verkehrsverstößen.
- Ordnungswidrigkeit →
- Ein Rechtsverstoß unterhalb der Schwelle einer Straftat.
| Kategorie | Beispiele | Konsequenz (Erstverstoß) |
|---|---|---|
| A – Schwerwiegend | Tempo >20 km/h, Rotlicht, Alkohol, Unfallflucht | Aufbauseminar + Verlängerung |
| A – Schwerwiegend | Nötigung, Drogenfahrt, illegales Rennen | Aufbauseminar + Verlängerung |
| B – Weniger schw. | TÜV >8 Mon., Winterreifen, Gurt | Beim 1. Mal: keine Maßnahme |
| B – Weniger schw. | Handy (ohne Gefährdung), Ladungssicherung | Beim 2. Mal: wie 1× A-Verstoß |
Das Drei-Stufen-Modell der Probezeit
Die Probezeit nach §2a StVG funktioniert als Eskalationsmodell:
- Stufe 1 — Aufbauseminar: Pflicht nach dem 1. A-Verstoß oder dem 2. B-Verstoß. Die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert. Kosten: 250-450 €.
- Stufe 2 — Verwarnung: Eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kosten: 400-600 € (freiwillig).
- Stufe 3 — Entziehung: Beim dritten Auffälligwerden wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich, oft nur mit MPU.
Das Aufbauseminar (ASF)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist die erste Maßnahme bei Probezeitverstößen:
- Umfang: 4 Sitzungen à 135 Minuten + 1 Beobachtungsfahrt (insgesamt ca. 9 Stunden)
- Frist: Sie müssen innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Anordnung den Nachweis erbringen
- Inhalt: Gruppenarbeit zu Fahrverhalten, Risikowahrnehmung und Einstellungsänderung
- Kosten: 250-450 € (nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt)
Sonderregel: 0,0-Promille-Grenze
Während der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer (§24c StVG):
- Bereits 0,01 ‰ ist ein Verstoß
- 250 € Bußgeld + 1 Punkt
- Gilt als A-Verstoß → Aufbauseminar + Verlängerung
- Verlängerte Probezeit (2 zusätzliche Jahre)
| Aufbauseminar (ASF) | Verkehrspsychol. Beratung | |
|---|---|---|
| Wann? | Stufe 1 – Pflicht | Stufe 2 – Empfohlen (freiwillig) |
| Umfang | 4 Sitzungen + Fahrprobe | Individuelle Beratung |
| Kosten | 250-450 € | 400-600 € |
| Frist | 2 Monate | Keine Pflicht |
| Anbieter | Fahrschulen | Zugelassene Psychologen |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Die reguläre Probezeit dauert 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstöße) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
A-Verstöße sind schwerwiegende Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, z.B. abgelaufener TÜV oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht.
Ein Aufbauseminar (ASF) bei einer Fahrschule kostet zwischen 250 und 450 €. Es besteht aus 4 Sitzungen à 135 Minuten und einer Fahrprobe. Die Teilnahme ist innerhalb von 2 Monaten nach Anordnung Pflicht.
Ignorieren Sie die Anordnung, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie dürfen dann nicht mehr Auto fahren und müssen den Führerschein komplett neu beantragen.
Nein. Die 0,0-Promille-Grenze gilt nur während der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag (§24c StVG). Danach greift die reguläre 0,5-Promille-Grenze.