Geblitzt / Blitzer
Geblitzt? So funktioniert die Geschwindigkeitsmessung: Toleranzabzug, Messverfahren, Einspruchsmöglichkeiten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Toleranzabzug — So wird gerechnet
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen:
- Bis 100 km/h: 3 km/h Abzug
- Über 100 km/h: 3 % Abzug (mindestens 3 km/h)
Beispiel: Gemessene 83 km/h in der 50er-Zone → 83 − 3 = 80 km/h → 30 km/h zu schnell → 180 €, 1 Punkt, ggf. Fahrverbot.
Messverfahren in Deutschland
Die gängigsten Messverfahren in Deutschland:
- Radar (Multanova, Traffipax): Klassischer stationärer Blitzer, misst per Radarstrahl. Häufigstes Verfahren.
- Laser (PoliScan Speed, LIDAR): Lasermessung, sehr genau, auch mobil einsetzbar.
- Induktionsschleifen (ESO ES 3.0): Sensoren in der Fahrbahn messen die Durchfahrtszeit.
- Section Control: Durchschnittsgeschwindigkeit über eine Strecke (z. B. A2 bei Hannover).
- Videoüberwachung (ProViDa): Nachfahrmessung durch zivile Polizeifahrzeuge.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Ein Einspruch lohnt sich bei:
- Messfehler oder nicht geeichtes Gerät
- Fahrer nicht eindeutig identifizierbar (Blitzerfoto)
- Fehlende oder unklare Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung
- Hoher Bußgeldbetrag (> 200 €) oder drohendes Fahrverbot
Wichtig: Ein Einspruch hemmt die Rechtskraft — Sie müssen bis zur Gerichtsentscheidung nicht zahlen.
Praktische Tipps
- Anhörungsbogen: Sie müssen den Anhörungsbogen nur ausfüllen, wenn Sie der Fahrer waren. Sie dürfen schweigen (§ 55 OWiG).
- Blitzerfoto anfordern: Über Akteneinsicht beim zuständigen Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle.
- 14-Tage-Frist: Die Einspruchsfrist beginnt mit Zustellung des Bescheids (Datum auf dem gelben Umschlag), nicht mit dem Blitzer-Tag.
- Verjährung: Die Verfolgungsverjährung beträgt grundsätzlich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Wird in dieser Zeit kein Anhörungsbogen zugestellt, kann die Tat verjähren.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, über 100 km/h werden 3 % abgezogen. Das gilt für alle standardisierten Messverfahren (PTB-zugelassen).
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Gründe können Messfehler, nicht erkennbarer Fahrer oder fehlende Beschilderung sein. Der Einspruch führt zunächst zur Überprüfung durch die Bußgeldbehörde, dann ggf. zum Amtsgericht.
Nichts Negatives — Sie haben das Recht zu schweigen (§ 55 OWiG, Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit). Die Behörde muss dann eigenständig den Fahrer ermitteln, z. B. über das Blitzerfoto oder eine Halteranfrage.
In der Regel 4–6 Wochen nach dem Verstoß. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate. Kommt innerhalb dieser Frist kein Anhörungsbogen, ist der Verstoß verjährt.