Ein Bußgeld ist eine Geldbuße, die als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Im Straßenverkehr werden Bußgelder nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgesetzt. Das deutsche Sanktionssystem unterscheidet dabei drei Stufen:

Drei Stufen der Sanktionierung

Geschwindigkeitskontrolle auf einer deutschen Autobahn bei Nacht – Blitzer erfasst ein Fahrzeug
Symbolbild: Geschwindigkeitskontrolle auf einer deutschen Autobahn

1. Verwarnung (bis 55 €): Bei geringfügigen Verstößen — etwa Falschparken oder leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen — wird ein Verwarnungsgeld erhoben. Es werden keine Punkte eingetragen. Wird das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht gezahlt, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

2. Bußgeld (ab 60 €): Ab dieser Schwelle handelt es sich um eine schwere Ordnungswidrigkeit. Es wird mindestens 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Bei besonders groben Verstößen kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot hinzu.

3. Straftat: Liegt kein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand, sondern ein Straftat-Tatbestand vor (z.B. Trunkenheit ab 1,1 ‰, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr), drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Einspruch gegen ein Bußgeld

Bußgeldbescheid auf einem Schreibtisch mit Autoschlüssel – Symbolbild Einspruch prüfen
Ein typischer Bußgeldbescheid – innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch eingelegt werden

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Ein Einspruch kann sinnvoll sein bei:

  • Messfehlern oder überschrittenem Toleranzabzug
  • Formellen Fehlern im Bescheid
  • Verwechslung des Fahrers (z.B. bei schlechtem Blitzerfoto)
  • Fehlender oder verspäteter Zustellung

Tipp: Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Rechtskraft. Bei finanzieller Härte können Sie eine Ratenzahlung bei der Bußgeldstelle beantragen.

Stationärer Blitzer an einer deutschen Stadtstraße — Radarkontrolle mit Polizei-Kennzeichnung
Feste und mobile Blitzer erfassen Geschwindigkeitsüberschreitungen — ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
StraftatGeld-/Freiheitsstrafe, 3 PktBußgeldab 60 €, 1–2 PunkteVerwarnungbis 55 €, keine Punkte

Häufig gestellte Fragen

Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Rechtskraft tritt ein, wenn die 14-tägige Einspruchsfrist abgelaufen ist oder der Einspruch zurückgenommen wurde.

Ja, bei finanzieller Härte können Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle eine Ratenzahlung beantragen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht — die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.

Punkte werden ab einem Bußgeld von 60 € eingetragen. Darunter handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Punkteeintragung. Ab 60 € gibt es mindestens 1 Punkt, bei besonders schweren Verstößen 2 Punkte.

Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt grundsätzlich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Sie wird allerdings durch den Erlass des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids unterbrochen und beginnt dann erneut zu laufen (max. 6 Monate).

Bei Wiederholungstätern kann die Bußgeldstelle den Regelsatz erhöhen und ein regulär nicht vorgesehenes Fahrverbot verhängen. Besonders bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von 26+ km/h innerhalb eines Jahres droht ein Fahrverbot gemäß § 4 Abs. 2 BKatV.