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Nach fünf Jahren kündigen Sie Ihre Wohnung. Sie haben damals 1.800 € Kaution hinterlegt. Der Vermieter überweist Ihnen 1.800 € zurück — aber wo bleiben die Zinsen?

Viele Mieter wissen nicht: Der Vermieter muss die Kaution verzinsen. Die Zinsen stehen per Gesetz dem Mieter zu. Und wird mehr als 3 Monatsmieten verlangt, ist der Mehrbetrag sogar rechtswidrig. Prüfen Sie Ihre Situation mit diesem Rechner.

Wichtige Begriffe

Mietkaution →
Die Sicherheitsleistung des Mieters, maximal 3 Monatsmieten (BGB §551).
Nebenkostenabrechnung →
Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten.
Mietpreisbremse →
Begrenzung der Miete bei Neuvermietung in angespannten Märkten.
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€/Monat
Nettokaltmiete ohne Nebenkosten
Gesamtbetrag der hinterlegten Kaution
Leer lassen für laufendes Mietverhältnis

Ihre Rechte bei der Mietkaution

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter bei der Kaution umfassend:

  • Höchstgrenze: Maximal 3 Nettokaltmieten. Nebenkosten, Möblierungszuschläge oder andere Zuschläge zählen nicht.
  • Ratenzahlung: Sie dürfen die Kaution in 3 Raten zahlen — die erste bei Einzug.
  • Getrennte Anlage: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem Sparkonto anlegen.
  • Zinsen: Die Zinsen stehen Ihnen zu und werden bei Rückzahlung mit ausgezahlt.

Was passiert beim Auszug?

Nach Ihrem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist (in der Regel 3-6 Monate), um offene Ansprüche zu prüfen:

  1. Schäden prüfen: Über normale Abnutzung hinausgehende Beschädigungen
  2. Ausstehende Mieten: Offene Mietzahlungen
  3. Nebenkosten: Die letzte Nebenkostenabrechnung kann noch ausstehen

Tipp: Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos. So vermeiden Sie Streit um angebliche Schäden.

Alternativen zur Barkaution

Nicht jeder Mieter kann sofort 3 Monatsmieten aufbringen. Es gibt Alternativen:

  • Kautionsbürgschaft: Eine Bank oder Versicherung bürgt für Sie (Kosten: ca. 3-5% der Summe pro Jahr)
  • Mietkautionskonto: Der Mieter eröffnet ein Sparkonto und verpfändet es an den Vermieter
  • Kautionsversicherung: Anbieter wie Eurokaution, kautionsfrei.de oder DKB bieten monatliche Modelle

Wichtig: Der Vermieter muss einer Alternative nicht zustimmen. Barkaution ist der gesetzliche Standard.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Nebenkostenrechner Prüfen Sie auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf überhöhte Posten.
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Häufig gestellte Fragen

Die Kaution darf höchstens 3 Nettokaltmieten betragen (BGB §551 Abs. 1). Nebenkosten zählen nicht mit. Fordert der Vermieter mehr, können Sie den überschüssigen Betrag zurückverlangen.

Ja. Sie haben das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (BGB §551 Abs. 2).

Ja. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen (BGB §551 Abs. 3). Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Nach dem Auszug hat der Vermieter eine „angemessene Prüfungsfrist" — in der Regel 3 bis 6 Monate. In dieser Zeit kann er prüfen, ob Ansprüche bestehen (z.B. ausstehende Nebenkosten oder Schäden).

Statt Bargeld können Sie eine Kautionsversicherung oder -bürgschaft abschließen. Sie zahlen dann eine jährliche Prämie statt einer hohen Einmalzahlung. Der Vermieter muss diese Alternative allerdings nicht akzeptieren.

Datenquelle: BGB §551 (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) Stand: 2026