Alle Verstöße mit 1 Punkt in Flensburg
Ein Punkt in Flensburg wird bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten eingetragen. Die Tilgungsfrist beträgt 2,5 Jahre. Hier finden Sie alle Verstöße, die mit genau 1 Punkt geahndet werden.
Tilgungsfrist: 2,5 Jahre ab Rechtskraft
Anzahl Tatbestände: 898 aktuelle Einträge
Bußgeld-Spanne: 30 € – 800 €
| Verstoß | Bußgeld | Fahrverbot | Kategorie |
|---|---|---|---|
| Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeug- halters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben. | 800 € | – | Ladungssicherung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast:**)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über- schritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über- schritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 637,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ..... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über- schritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 570 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30 Prozent) = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen*) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 487,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforder- lichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 1/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 480 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = .. ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über- schritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten. war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 425 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **). Die Verkehrs- sicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 405 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefähr- lichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 397,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 397,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 397,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 397,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 397,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **). Die Verkehrs- sicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Ladungssicherung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen we- sentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: .**)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhän- gers um ...,. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 380 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforder- lichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 360 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über- schritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer *) den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke **). | 350 € | – | Bahnübergang |
| Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen*) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 330 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 330 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 330 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 330 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 330 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **). Die Verkehrs- sicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 325 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Ladungssicherung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 320 € | – | Geschwindigkeit innerorts |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 1/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 320 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 320 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 320 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 320 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen für mehr als 5 Minuten Dauer (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 320 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 320 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 320 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 320 € | – | Spielstraße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhän- gers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast:.*)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 285 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 280 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 280 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 280 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 280 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (über 130 km/h) den erforder- lichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 270 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt **). | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **). Die Verkehrs- sicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefähr- lichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs- sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | 270 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrs- sicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 265 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 265 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 265 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 265 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. | 250 € | – | Alkohol am Steuer |
| Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. | 250 € | – | Alkohol am Steuer |
| Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. | 250 € | – | Alkohol am Steuer |
| Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. | 250 € | – | Alkohol am Steuer |
| Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im FAER. | 250 € | 1 Monat | Ladungssicherung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 240 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 240 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforder- lichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 240 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 240 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 240 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen für mehr als 5 Minuten Dauer (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 240 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen in mehr als 2 Fällen nach fahrtantritt (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 240 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 240 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ....... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 235 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | 225 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. | 225 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu. | 225 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungs- pflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 225 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten als Halter den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungs- pflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 225 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten als Halter den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungs- pflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 225 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/ Sattelzugmaschine *) mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 225 € | – | Halteverbot |
| Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 220 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 220 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 220 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 220 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,5 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,5 € | – | Unfallflucht |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: .)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombina- tion mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über- schritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 210 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. | 205 € | – | Parkverstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 200 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 200 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 200 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 200 € | – | Bremsenmängel |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 200 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) we- sentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 200 € | – | Ladungssicherung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 200 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 200 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 200 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 195 € | – | Parkverstöße |
| Sie wendeten auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). Es kam zum Unfall. | 195 € | – | Parkverstöße |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. Es kam zum Unfall. | 195 € | – | Parkverstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 190 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 190 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhän- gers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 190 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 190 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 190 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 190 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 190 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 190 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 180 € | – | Geschwindigkeit innerorts |
| Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 180 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt *) der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 180 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (über 130 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 180 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 180 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der beson- deren örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt **). | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 180 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. | 180 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 180 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überholten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrgästen *) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. | 180 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 180 € | – | Spielstraße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 175 € | – | Geschwindigkeit innerorts |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 175 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 175 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 175 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 175 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 175 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 175 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 175 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 175 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 175 € | – | Spielstraße |
| Sie bogen ab, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Es kam zum Unfall. | 170 € | 1 Monat | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 € | 1 Monat | Radfahrer-Verstöße |
| Sie bogen ab, ohne ein in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrendes Fahrrad mit Hilfsmotor durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 € | 1 Monat | Radfahrer-Verstöße |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 € | 1 Monat | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 165 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 165 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | – | Bremsenmängel |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | – | Ladungssicherung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 165 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 165 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 160 € | – | Geschwindigkeit innerorts |
| Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 160 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 160 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten +) dadurch Andere. | 160 € | – | Parkverstöße |
| Sie wendeten auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 160 € | – | Parkverstöße |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts und gefährdeten +) dadurch Andere. | 160 € | – | Parkverstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 160 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 160 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 160 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen für mehr als 5 Minuten Dauer (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 160 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 160 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 160 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 160 € | – | Spielstraße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 150 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 150 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch den Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt *) der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 150 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforder- lichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 150 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (101 - 130 km/h) den erfor- derlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 150 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (über 130 km/h) den erforder- lichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 150 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277 *). | 150 € | – | Überholverbot |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1. | 150 € | – | Überholverbot |
| Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277 *). | 150 € | – | Überholverbot |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) bei unklarer Verkehrslage ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug und missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1. | 150 € | – | Überholverbot |
| Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage. | 150 € | – | Unklare Verkehrslage |
| Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). | 150 € | – | Unklare Verkehrslage |
| Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). | 150 € | – | Unklare Verkehrslage |
| Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der beson- deren örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/ einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/ einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits- begrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/ einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits- begrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu. | 150 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war. Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegren- zung (Zeichen 295/296 *)). | 150 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie überholten an einem Bahnübergang, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. | 150 € | – | Bahnübergang |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 150 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (26 bis 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 150 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 150 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 150 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern *) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 150 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten als Halter den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 150 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten als Halter den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 150 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten als Halter den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine *) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 150 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. | 145 € | – | Unklare Verkehrslage |
| Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 145 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahr- zeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 142,5 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 140 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. | 140 € | – | Parkverstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhän- gers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 140 € | – | Überladung |
| Sie bogen ab, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, und gefährdeten +) diese. | 140 € | 1 Monat | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 140 € | 1 Monat | Radfahrer-Verstöße |
| Sie bogen ab, ohne ein in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrendes Fahrrad mit Hilfsmotor durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 140 € | 1 Monat | Radfahrer-Verstöße |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 140 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 140 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 140 € | 1 Monat | Reifen & Profiltiefe |
| Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *), obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf. | 140 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen für mehr als 5 Minuten Dauer (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 140 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt (bis 15 km/h) bis zu ... km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. | 140 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 140 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall. | 135 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 135 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 135 € | – | Bremsenmängel |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 135 € | – | Bremsenmängel |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 135 € | – | Bremsenmängel |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 135 € | – | Ladungssicherung |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 135 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 135 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 135 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 135 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. | 130 € | – | Parkverstöße |
| Sie wendeten auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). | 130 € | – | Parkverstöße |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. | 130 € | – | Parkverstöße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 120 € | – | Geschwindigkeit innerorts |
| Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 120 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 120 € | – | Autobahn Geschwindigkeit |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Ge- samtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 120 € | – | Überladung |
| Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten +) dadurch Andere. | 120 € | – | Überholen mit Gefährdung |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 120 € | – | Überholen mit Gefährdung |
| Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch Andere. | 120 € | – | Überholen mit Gefährdung |
| Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *). | 120 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie missachteten mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeuges. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 120 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 120 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 120 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. | 120 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Ladungssicherung |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 120 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 120 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. Es kam zum Unfall. | 120 € | – | Bahnübergang |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 11 - 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 120 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamt- masse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. | 120 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 120 € | – | Spielstraße |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 115 € | – | Geschwindigkeit innerorts |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 115 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 115 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 115 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (21 bis 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 115 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. | 115 € | – | Spielstraße |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforder- lichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 112,5 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg. ***) bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (101 - 130 km/h) den erfor- derlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 112,5 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | 112,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 112,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 112,5 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts- kommens. Es kam zum Unfall. | 110 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe. Es kam zum Unfall. | 110 € | – | Parkverstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 110 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 110 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhän- gers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 110 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 110 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 110 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 110 € | – | Überladung |
| Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch- gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. Es kam zum Unfall. | 110 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). Es kam zum Unfall. | 110 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. Es kam zum Unfall. | 110 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 110 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 110 € | – | Bremsenmängel |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 110 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 110 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 110 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 110 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt *) der Autobahn/Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 110 € | – | Geisterfahrer |
| Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *). Es kam zum Unfall. | 105 € | – | Parkverstöße |
| Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war. Es kam zum Unfall. | 105 € | – | Überholverbot |
| Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war. Es kam zum Unfall. | 105 € | – | Falsches Abbiegen |
| Sie überholten unzulässig ein Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang. Es kam zum Unfall. | 105 € | – | Bahnübergang |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 100 € | – | Geschwindigkeit außerorts |
| Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 100 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 100 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten +) dadurch den Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt *) der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 100 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie schädigten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen *), insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen **). | 100 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 100 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (101 - 130 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 100 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (über 130 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 100 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie parkten an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle. Bei der vorhandenen Restfahrbahnbreite war eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Die Verkehrsfläche im Kurvenbereich war dadurch so stark eingeengt, dass eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet war. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzu- fahrt und behinderten +) dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahn- straße nicht auf dem Gehweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Parkverstöße |
| Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Überholen mit Gefährdung |
| Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. | 100 € | – | Unklare Verkehrslage |
| Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. | 100 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *). | 100 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vor- fahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +). | 100 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie missachteten mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeuges und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Falsches Abbiegen |
| Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Falsches Abbiegen |
| Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlos- sener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/ gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. | 100 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h bei an einer Hal- testelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- geschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. | 100 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 100 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). | 100 € | – | Ladungssicherung |
| Sie fuhren mit nicht angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heran. | 100 € | – | Bahnübergang |
| Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | – | Bahnübergang |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (21 bis 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 100 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine *) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 100 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine *) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindig- keitsbegrenzer. | 100 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine *) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 100 € | – | LKW Geschwindigkeit |
| Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 95 € | – | Überladung |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 95 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 95 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. | 90 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie missachteten das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken". | 90 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts- kommens und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Parkverstöße |
| Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch- gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall. | 90 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. | 90 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | 90 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 90 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 90 € | – | Bremsenmängel |
| Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 90 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 90 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. | 90 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt *) der Autobahn/Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | – | Geisterfahrer |
| Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). Es kam zum Unfall. | 85 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe. | 85 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 85 € | – | Parkverstöße |
| Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 85 € | – | Überholverbot |
| Sie überholten unzulässig ein Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang und gefährdeten +) dadurch Andere. | 85 € | – | Überholen mit Gefährdung |
| Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 85 € | – | Falsches Abbiegen |
| Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 80 € | – | Autobahn Geschwindigkeit |
| Sie gefährdeten +) als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen *), insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen **). | 80 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und gefährdeten +) dadurch Andere | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahn- straße nicht auf dem Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)) und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)) und gefähr- deten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Parkverstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 80 € | – | Überladung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 80 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhän- gers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 80 € | – | Überladung |
| Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 80 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtge- wicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: *)...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: **)...... kg. | 80 € | – | Überladung |
| Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. | 80 € | – | Überladung |
| Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Überholen mit Gefährdung |
| Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten +) dadurch den nach- folgenden Verkehr. | 80 € | – | Überholen mit Gefährdung |
| Sie missachteten mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeuges. | 80 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren. | 80 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Falsches Abbiegen |
| Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Falsches Abbiegen |
| Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. | 80 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. | 80 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. | 80 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei erheblichem Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **). | 80 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | 80 € | – | Ladungssicherung |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 80 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 80 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. | 80 € | – | Bahnübergang |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 80 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 80 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 80 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 80 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 80 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 80 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot und gefähr- deten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot und gefähr- deten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot und gefähr- deten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | Rechtsfahrgebot |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 75 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (101 - 130 km/h) den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahr- zeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | 75 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts- kommens. | 75 € | – | Parkverstöße |
| Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch- gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. | 75 € | – | Vorfahrt missachtet |
| Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). | 75 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. | 75 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie verwendeten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Gerätefunktion eines technischen Gerätes zur Anzeige/Störung *) von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. | 75 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot und gefährdeten +) dadurch Andere. | 75 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie gefährdeten +) als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) einen Fußgänger. Es kam zum Unfall. | 75 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 75 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses an, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze auswiesen waren, bzw. ließen sie zu. | 75 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 € | – | TÜV / HU überzogen |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 € | – | TÜV / HU überzogen |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu. | 75 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | 75 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 75 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 75 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | 75 € | – | Ladungssicherung |
| Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 75 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. | 75 € | – | Ohne Führerschein |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß, bzw. ließen sie zu. | 75 € | – | Ohne Führerschein |
| Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt *) der Autobahn/Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. | 75 € | – | Geisterfahrer |
| Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten. | 70 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Halte- stelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schul- bus *), der Warnblinklicht eingeschaltet hatte, nicht mit ausreichen- dem Abstand vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem unbeschilderten Radweg. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahn- straße nicht auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *). | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237). | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)). | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | Parkverstöße |
| Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war. | 70 € | – | Überholverbot |
| Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war. | 70 € | – | Falsches Abbiegen |
| Sie gefährdeten +) als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 *)), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger. | 70 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen, und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Halte- stelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht, obwohl Sie hätten warten müssen, vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Halte- stelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schul- bus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. | 70 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt und höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: *)..,.. m. | 70 € | – | Ladungssicherung |
| Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt und höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: *)..,.. m. | 70 € | – | Ladungssicherung |
| Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder *). | 70 € | – | Kindersitzpflicht |
| Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen. | 70 € | – | Helmpflicht |
| Sie überholten unzulässig ein Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang. | 70 € | – | Bahnübergang |
| Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. | 60 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken". | 60 € | – | Rotlichtverstoß |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Halte- stelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schul- bus *), der Warnblinklicht eingeschaltet hatte, nicht mit ausreichen- dem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Abstandsverstoß |
| Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. | 60 € | – | Wenden & Rückwärtsfahren |
| Sie gefährdeten +) als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 *) mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. | 60 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie gefährdeten +) als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) einen Fußgänger. | 60 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie überholten einen Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Halte- stelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienver- kehrs/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht, obwohl Sie hätten warten müssen, vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Halte- stelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schul- bus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten +) dadurch Fahrgäste. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen waren und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze ausgewiesen haben. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Gepäck als die im Fahrzeug angeschriebenen Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausgewiesen haben. | 60 € | – | Schulbus & Haltestelle |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60 € | – | TÜV / HU überzogen |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60 € | – | TÜV / HU überzogen |
| Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 60 € | – | TÜV / HU überzogen |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. | 60 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 60 € | – | Reifen & Profiltiefe |
| Sie führten ohne entsprechende Erlaubnis das Fahrzeug, dessen Bauart Ihnen kein ausreichendes Sichtfeld ließ. | 60 € | – | Spiegel & Scheiben |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit Ladung höher als 4,20 Meter (gemessene: *)..,.. m) war. | 60 € | – | Ladungssicherung |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 60 € | – | Ladungssicherung |
| Sie nahmen das Kraftfahrzeug/den Anhänger/die Fahrzeugkombination *) in Betrieb, obwohl die zulässigen Abmessungen **) überschritten waren. | 60 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde. | 60 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde. | 60 € | – | Anhänger-Verstöße |
| Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung/ sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes *). | 60 € | – | Kindersitzpflicht |
| Sie beförderten auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutz- helm trug. | 60 € | – | Helmpflicht |
| Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. | 60 € | – | Nebel & Sichtbehinderung |
| Sie missachteten das Betriebsverbot/die Beschränkung für den Betrieb *) des Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette/Prüfmarke **). | 60 € | – | Umweltzone |
| Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 *) mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. | 30 € | – | Fußgänger & Zebrastreifen |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Ein Punkt wird bei schweren Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die die Verkehrssicherheit gefährden — z. B. Handy am Steuer (100 €), Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts, oder Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde.
1 Punkt wird nach 2,5 Jahren automatisch getilgt (§ 29 StVG). Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids, nicht mit dem Tag des Verstoßes.
Ja, alle 5 Jahre kann ein Punkt durch ein Fahreignungsseminar (FES) abgebaut werden — aber nur bei maximal 5 Punkten. Ab 6 Punkten ist kein Abbau mehr möglich.