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1P

Tilgungsfrist: 2,5 Jahre ab Rechtskraft

Anzahl Tatbestände: 898 aktuelle Einträge

Bußgeld-Spanne: 30 € – 800 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Punkt wird bei schweren Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die die Verkehrssicherheit gefährden — z. B. Handy am Steuer (100 €), Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts, oder Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde.

1 Punkt wird nach 2,5 Jahren automatisch getilgt (§ 29 StVG). Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids, nicht mit dem Tag des Verstoßes.

Ja, alle 5 Jahre kann ein Punkt durch ein Fahreignungsseminar (FES) abgebaut werden — aber nur bei maximal 5 Punkten. Ab 6 Punkten ist kein Abbau mehr möglich.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026