Kennzeichenverstöße
Bußgelder bei verdecktem, fehlendem oder unleserlichem Kennzeichen.
BKatV 202649 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Verkehrskontrolle in Berlin. Die Polizei bemerkt, dass Ihr hinteres Kennzeichen durch
einen Fahrradträger fast vollständig verdeckt ist. 65 € Bußgeld und 1 Punkt.
Ohne zweites Kennzeichen am Träger fahren viele unwissentlich illegal.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. | 5 € | – | – |
| Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersu- chung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach. | 10 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand *) befanden. | 10 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 10 € | – | – |
| Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht aus. | 10 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen Kurzzeit- kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 10 € | – | – |
| Sie lieferten das rote Kennzeichen/Fahrzeugscheinheft *) nicht unverzüglich ab. | 10 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit. | 10 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten roten Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 10 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 10 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 10 € | – | – |
| Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Fahrzeugscheinheft für Ihr Oldtimerfahrzeug mit roten Kennzeichen nicht aus. | 10 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das rote Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Oldtimerfahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit. | 10 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das Ausfuhrkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein heimisches Kennzeichen, das nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen. | 10 € | – | – |
| Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht aus. | 10 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften *) entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstem- peln und lieferten den Fahrzeugschein/Nachweis über die Betriebserlaubnis *) nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette/Prüfmarke **) durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15 € | – | – |
| Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht aus. | 20 € | – | – |
| Sie führten den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mit. | 20 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlte, bzw. ließen sie zu. | 40 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte, bzw. ließen sie zu. | 40 € | – | – |
| Sie setzten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 40 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 40 € | – | – |
| Sie stellten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das/mit unvollständigem *) Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße ab. | 40 € | – | – |
| Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab. | 40 € | – | – |
| Sie brachten als Halter den Plakettenträger nicht/nicht rechtzeitig/ nicht ordnungsgemäß *) auf dem Kennzeichenschild an. | 40 € | – | – |
| Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes heimisches Kennzeichen. | 40 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das/mit unvollständigem *) Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 50 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 50 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffent- lichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war. | 50 € | – | – |
| Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl auf dem Ausfuhrkennzeichen die Gültigkeitsdauer der Zulassung abgelaufen war. | 50 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. | 60 € | – | – |
| Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen. | 60 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 60 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 60 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 60 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 60 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. | 65 € | – | – |
| Sie nahmen den zulassungsfreien Anhänger in Betrieb, obwohl dessen vorgeschriebenes Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. | 65 € | – | – |
| Sie brachten den Plakettenträger auf einem Kennzeichenschild mit einem anderen als dem zugehörigen zugeteilten Kennzeichen an. | 65 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne dass die dafür übersandten Plakettenträger auf den Kennzeichen- schildern angebracht waren. | 70 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, auf dessen Kennzeichenschilder Plakettenträger angebracht waren, die für ein anderes Kennzeichen ausgegeben wurden. | 70 € | – | – |
| Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl auf den Kennzeichenschildern die übersandten Plakettenträger nicht angebracht waren, bzw. ließen sie zu. | 70 € | – | – |
| Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, auf dessen Kennzeichenschildern Plaketten- träger angebracht waren, die für ein anderes Kennzeichen ausgegeben wurden, bzw. ließen sie zu. | 70 € | – | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder bei Kennzeichenverstößen
- Kennzeichen unleserlich, verdeckt oder verschmutzt: 5 €
- Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt: 10 €
- Ohne Kennzeichen gefahren: 60 €, 1 Punkt
- Kennzeichen verdeckt/unkenntlich gemacht (vorsätzlich): 65 €, 1 Punkt
- Kennzeichen manipuliert oder gefälscht: Straftat nach § 22 StVG — Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Vorschriften für Kennzeichen
Nach § 10 FZV und § 22 StVZO:
- Schriftart: FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift) seit 2000
- Beleuchtung: Das hintere Kennzeichen muss bei Dunkelheit beleuchtet sein
- Lesbarkeit: Aus mindestens 20 m Entfernung bei Tageslicht lesbar
- Halterung: Fest angebracht, nicht abgedeckt (auch nicht durch Folie oder Rahmen)
Praktische Tipps
- Fahrradträger: Bei Heckträgern, die das Kennzeichen verdecken, ist ein Wiederholungskennzeichen am Träger Pflicht.
- Regelmäßig reinigen: Gerade im Winter können Schmutz und Schnee das Kennzeichen unleserlich machen — 5 € Bußgeld drohen.
- Rahmen und Folien: Kennzeichenrahmen dürfen die Schrift nicht verdecken, getönte Folien über dem Kennzeichen sind verboten.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Verschmutztes/unleserliches Kennzeichen: 5 €. Vorsätzlich verdeckt oder unkenntlich: 65 € und 1 Punkt.
Ja, wenn der Heckträger das Kennzeichen verdeckt, ist ein Wiederholungskennzeichen Pflicht.
Ja, das Verändern oder Fälschen von Kennzeichen ist eine Straftat nach § 22 StVG mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026