Kostenlos & ohne Anmeldung Keine Datenspeicherung Basierend auf aktuellen Gesetzen DE Made in Germany
Verkehrskontrolle in Berlin. Die Polizei bemerkt, dass Ihr hinteres Kennzeichen durch einen Fahrradträger fast vollständig verdeckt ist. 65 € Bußgeld und 1 Punkt. Ohne zweites Kennzeichen am Träger fahren viele unwissentlich illegal.
Deutsches EU-Kennzeichen mit TÜV-Plakette
Deutsches EU-Kennzeichen mit TÜV-Plakette

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder bei Kennzeichenverstößen

  • Kennzeichen unleserlich, verdeckt oder verschmutzt: 5 €
  • Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt: 10 €
  • Ohne Kennzeichen gefahren: 60 €, 1 Punkt
  • Kennzeichen verdeckt/unkenntlich gemacht (vorsätzlich): 65 €, 1 Punkt
  • Kennzeichen manipuliert oder gefälscht: Straftat nach § 22 StVG — Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

Vorschriften für Kennzeichen

Nach § 10 FZV und § 22 StVZO:

  • Schriftart: FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift) seit 2000
  • Beleuchtung: Das hintere Kennzeichen muss bei Dunkelheit beleuchtet sein
  • Lesbarkeit: Aus mindestens 20 m Entfernung bei Tageslicht lesbar
  • Halterung: Fest angebracht, nicht abgedeckt (auch nicht durch Folie oder Rahmen)

Praktische Tipps

  • Fahrradträger: Bei Heckträgern, die das Kennzeichen verdecken, ist ein Wiederholungskennzeichen am Träger Pflicht.
  • Regelmäßig reinigen: Gerade im Winter können Schmutz und Schnee das Kennzeichen unleserlich machen — 5 € Bußgeld drohen.
  • Rahmen und Folien: Kennzeichenrahmen dürfen die Schrift nicht verdecken, getönte Folien über dem Kennzeichen sind verboten.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Bußgeldrechner Berechnen Sie Ihr konkretes Bußgeld — geben Sie den Verstoß ein und erhalten Sie sofort das Ergebnis.
Punkte-Check Wie viele Punkte haben Sie? Prüfen Sie Ihren Stand und die Tilgungsfristen.
Bußgeldkatalog Übersicht Zurück zur Übersicht aller Verkehrsverstöße und Kategorien.

Häufig gestellte Fragen

Verschmutztes/unleserliches Kennzeichen: 5 €. Vorsätzlich verdeckt oder unkenntlich: 65 € und 1 Punkt.

Ja, wenn der Heckträger das Kennzeichen verdeckt, ist ein Wiederholungskennzeichen Pflicht.

Ja, das Verändern oder Fälschen von Kennzeichen ist eine Straftat nach § 22 StVG mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026