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Aktuelle Informationen 2026: Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h). Verstöße ab 30 €.
Verkehrsberuhigter Bereich mit Spielstraßen-Schild in Deutschland
Verkehrsberuhigter Bereich mit Spielstraßen-Schild in Deutschland

Regeln im verkehrsberuhigten Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich mit Spielstraßen-Schild in Deutschland
Verkehrsberuhigter Bereich mit Spielstraßen-Schild in Deutschland

Der verkehrsberuhigte Bereich (umgangssprachlich „Spielstraße") wird durch Zeichen 325.1 markiert. Hier gelten besondere Regeln:

  • Schrittgeschwindigkeit: Maximal 4–7 km/h (je nach Rechtsprechung)
  • Fußgänger-Vorrang: Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen
  • Kinder spielen: Spielende Kinder haben absoluten Vorrang
  • Parken: Nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt

Bußgelder in der Spielstraße

Zu schnelles Fahren in der Spielstraße wird wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts geahndet — aber mit der sehr niedrigen Grenze von ca. 5 km/h:

  • Bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €

Da die erlaubte Geschwindigkeit bei nur ~5 km/h liegt, erreicht man schnell hohe Überschreitungswerte.

Praktische Tipps

  • Vorsicht beim Verlassen: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße einbiegt, muss Vorfahrt gewähren (§ 10 StVO analog).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Rechtsprechung schwankt zwischen 4 und 10 km/h. Die meisten Gerichte setzen 4–7 km/h an — das entspricht der Gehgeschwindigkeit eines Fußgängers.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026