Geisterfahrer
Strafen für Geisterfahrer auf der Autobahn: Bußgeld bis 200 €, Punkte, bei Gefährdung Straftat.
BKatV 20266 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Aktuelle Informationen 2026: Falschfahren auf der Autobahn: 200 € bis Straftat nach § 315c StGB. Richtiges Verhalten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt *) der Autobahn/Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. | 75 € | 1 | – |
| Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt *) der Autobahn/Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | 1 | – |
| Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt *) der Autobahn/Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 110 € | 1 | – |
| Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr- straße *) entgegen der Fahrtrichtung. | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr- straße *) entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten +) dadurch Andere. | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr- straße *) entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 290 € | 2 | 1 Monat |
Strafen für Geisterfahrer
Falsches Auffahren oder Wenden auf der Autobahn:
- Ordnungswidrigkeit: 75–200 € Bußgeld, 1 Punkt, sofern keine Gefährdung
- Mit Gefährdung: Straftat nach § 315c StGB — bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Bei Unfall: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre + Führerscheinentzug + zivilrechtliche Haftung
Jährlich gibt es in Deutschland ca. 2.000 Geisterfahrer-Meldungen.
Richtiges Verhalten bei Geisterfahrern
- Geschwindigkeit reduzieren und rechts fahren
- Nicht überholen — auf dem rechten Fahrstreifen bleiben
- Warnblinkanlage einschalten
- Ausreichend Abstand zum Vordermann
- Im Notfall Standstreifen nutzen
Praktische Tipps
- Radio anhören: Geisterfahrer-Warnungen werden über UKW-Verkehrsfunk und digitale Navigations-Apps verbreitet.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Polizei rufen (110). NICHT wenden oder rückwärts fahren — das verschärft die Situation.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026