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Hauptuntersuchung in Hamburg. Der Prüfer stellt fest: Die Bremsleistung Ihrer Vorderachse liegt bei nur 58 % — unter dem Mindestwert von 60 %. Erheblicher Mangel, keine TÜV-Plakette. Auf der Straße droht: 25 € Bußgeld — bei erheblichen Mängeln deutlich mehr.
Bremsscheibe und Bremssattel bei der Fahrzeugprüfung
Bremsscheibe und Bremssattel bei der Fahrzeugprüfung

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder bei Bremsenmängeln

  • Fahrzeug mit mangelhaften Bremsen in Betrieb genommen: 25 €
  • Erhebliche Bremsenmängel mit Gefährdung: 90 €, 1 Punkt
  • Anhänger ohne ausreichende Bremsanlage: 25 €
  • Feststellbremse funktionsuntüchtig: 25 €

Bei Unfällen aufgrund mangelhafter Bremsen droht zusätzlich ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB).

Gesetzliche Anforderungen an Bremsen

Nach §§ 38–41 StVZO muss jedes Fahrzeug verfügen über:

  • Betriebsbremse: Mindestens 58 % Bremswirkung (PKW), auf alle Räder wirkend
  • Feststellbremse (Handbremse): Muss das Fahrzeug an 20 % Steigung halten
  • Bremsleitungen: Dürfen keine Leckagen, Risse oder Korrosion aufweisen

Praktische Tipps

  • Bremsbeläge prüfen: Mindestens der Verschleißindikator muss sichtbar sein. Quietschen oder Schleifen ist ein Warnsignal.
  • Bremsflüssigkeit: Alle 2 Jahre wechseln — die Flüssigkeit nimmt Wasser auf und verliert Wirkung.
  • Probebremsungen: Nach langen Standzeiten oder Wasserdurchfahrten kurz trockenbremsen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Ab 25 €. Bei erheblichen Mängeln mit Gefährdung: 90 € und 1 Punkt.

Typische Anzeichen: Quietschen, Schleifen, längere Bremswege, Ziehen zur Seite, weiches Bremspedal.

Ja, mangelhafte Bremsen sind ein erheblicher Mangel — die HU-Plakette wird nicht erteilt.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026