Wenden & Rückwärtsfahren
Bußgelder für verbotenes Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
BKatV 202638 Tatbestände
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Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
DE
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Autobahnausfahrt verpasst. Statt bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren, setzen Sie auf dem
Standstreifen zurück — 50 Meter, ganz kurz. Ein Streifenwagen hat es gesehen: 200 €, 2 Punkte,
1 Monat Fahrverbot. Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist eines der gefährlichsten Manöver überhaupt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie verwendeten im Straßenverkehr verbotswidrig ein Kennzeichen für eine körperliche Behinderung. | 5 € | – | – |
| Sie brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten ver- botswidrig eine Einrichtung *), die einem Verkehrszeichen/einer Verkehrseinrichtung **) gleicht. | 15 € | – | – |
| Sie brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten ver- botswidrig eine Einrichtung *), die die Wirkung eines Verkehrszeichens /einer Verkehrseinrichtung **) beeinträchtigen kann. | 15 € | – | – |
| Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. | 20 € | – | – |
| Sie verwendeten missbräuchlich gelbes Blinklicht. | 20 € | – | – |
| Sie beachteten nicht das bestehende Wendeverbot (Zeichen 272). | 20 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Rückhalteeinrichtung für Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht rückwärts oder seitlich gerichtet angebracht war. | 25 € | – | – |
| Sie beachteten nicht das bestehende Wendeverbot (Zeichen 272) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). | 30 € | – | – |
| Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrt- richtung (Zeichen 297). | 30 € | – | – |
| Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30 € | – | – |
| Sie beachteten nicht das bestehende Wendeverbot (Zeichen 272). Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrt- richtung (Zeichen 297) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährde- ten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 40 € | – | – |
| Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt. | 50 € | – | – |
| Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen an einem anderen als dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeug. | 50 € | – | – |
| Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. | 60 € | 1 | – |
| Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). | 75 € | 1 | – |
| Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. | 75 € | 1 | – |
| Sie verwendeten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Gerätefunktion eines technischen Gerätes zur Anzeige/Störung *) von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. | 75 € | 1 | – |
| Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot und gefährdeten +) dadurch Andere. | 75 € | 1 | – |
| Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | 1 | – |
| Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | 1 | – |
| Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall. | 90 € | 1 | – |
| Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). Es kam zum Unfall. | 110 € | 1 | – |
| Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. Es kam zum Unfall. | 110 € | 1 | – |
| Sie wendeten auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße *). | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße *) rückwärts. | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Sie wendeten auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße *) rückwärts und gefährdeten +) dadurch Andere. | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Sie wendeten auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße *). Es kam zum Unfall. | 290 € | 2 | 1 Monat |
| Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße *) rückwärts. Es kam zum Unfall. | 290 € | 2 | 1 Monat |
Wichtige Gerichtsurteile
Wo ist Wenden und Rückwärtsfahren verboten?
- Autobahnen — generelles Verbot (§ 18 Abs. 7 StVO). Auch auf dem Standstreifen!
- Kraftfahrstraßen — ebenfalls verboten
- Ein-/Ausfahrten — verboten auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
- Unübersichtliche Stellen — § 9 Abs. 5 StVO verbietet Wenden dort generell
Erlaubt ist Rückwärtsfahren: Zum Einparken, beim Rangieren und wenn die Verkehrslage es erfordert — aber nur mit Sicherung und mit Schrittgeschwindigkeit.
Bußgelder
Auf der Autobahn:
- Wenden: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Rückwärtsfahren: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf anderen Straßen:
- Unzulässiges Wenden: 20–35 €
- Wenden mit Gefährdung: 80 €, 1 Punkt
Praktische Tipps
- Ausfahrt verpasst? Weiterfahren! Nutzen Sie die nächste Ausfahrt — es sind meist nur wenige Kilometer.
- Nie auf dem Standstreifen zurücksetzen: Dieser ist für Pannenfahrzeuge reserviert.
- Straftat möglich: Bei Unfällen nach Wenden auf der Autobahn droht § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Nein, auch auf dem Standstreifen der Autobahn ist Rückwärtsfahren streng verboten.
Neben dem Bußgeld droht eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026