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Aktuelle Informationen 2026: A-Verstoß vs. B-Verstoß: Aufbauseminar, Probezeitverlängerung, Verwarnung, MPU.
Fahranfänger in der Probezeit — Verkehrskontrolle
Fahranfänger in der Probezeit — Verkehrskontrolle

A-Verstöße und B-Verstöße

Fahranfänger in der Probezeit — Verkehrskontrolle
Fahranfänger in der Probezeit — Verkehrskontrolle

In der 2-jährigen Probezeit (§ 2a StVG) werden Verkehrsverstöße in zwei Kategorien eingeteilt:

A-Verstöße (schwerwiegend):

  • Geschwindigkeit ≥21 km/h zu schnell
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol am Steuer (≥0,0 ‰ in der Probezeit!)
  • Abstandsverstoß
  • Überholverstöße mit Gefährdung
  • Unfallflucht

B-Verstöße (weniger schwerwiegend):

  • Handy am Steuer
  • Abgefahrene Reifen
  • Nicht angepasste Geschwindigkeit
  • TÜV überzogen

Konsequenzen

  • 1. A-Verstoß oder 2 B-Verstöße: Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
  • Weiterer A-Verstoß oder 2 B-Verstöße: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
  • Nochmaliger A-Verstoß oder 2 B-Verstöße: Fahrerlaubnisentzug

Praktische Tipps

  • 0,0 Promille! In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG) — auch geringe Mengen werden geahndet.
  • Aufbauseminar: Kosten ca. 250–400 €, muss innerhalb von 2 Monaten nach Anordnung begonnen werden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Ein einzelner B-Verstoß hat keine Konsequenzen. Erst bei 2 B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird diese verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026