Probezeit-Verstöße
A-Verstöße und B-Verstöße in der Probezeit: Probezeitverlängerung, Aufbauseminar, MPU.
BKatV 20260 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Aktuelle Informationen 2026: A-Verstoß vs. B-Verstoß: Aufbauseminar, Probezeitverlängerung, Verwarnung, MPU.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
A-Verstöße und B-Verstöße
In der 2-jährigen Probezeit (§ 2a StVG) werden Verkehrsverstöße in zwei Kategorien eingeteilt:
A-Verstöße (schwerwiegend):
- Geschwindigkeit ≥21 km/h zu schnell
- Rotlichtverstoß
- Alkohol am Steuer (≥0,0 ‰ in der Probezeit!)
- Abstandsverstoß
- Überholverstöße mit Gefährdung
- Unfallflucht
B-Verstöße (weniger schwerwiegend):
- Handy am Steuer
- Abgefahrene Reifen
- Nicht angepasste Geschwindigkeit
- TÜV überzogen
Konsequenzen
- 1. A-Verstoß oder 2 B-Verstöße: Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
- Weiterer A-Verstoß oder 2 B-Verstöße: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
- Nochmaliger A-Verstoß oder 2 B-Verstöße: Fahrerlaubnisentzug
Praktische Tipps
- 0,0 Promille! In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG) — auch geringe Mengen werden geahndet.
- Aufbauseminar: Kosten ca. 250–400 €, muss innerhalb von 2 Monaten nach Anordnung begonnen werden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Ein einzelner B-Verstoß hat keine Konsequenzen. Erst bei 2 B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird diese verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026