Radfahrer-Verstöße
Bußgelder für Radfahrer: Rotlicht, Gehweg, Alkohol, Beleuchtung und mehr.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie beförderten auf einem Fahrrad eine Person, obwohl dieses nicht zur Personenbeförderung gebaut oder eingerichtet ist. | 5 € | – | – |
| Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine Person, die das siebente Lebensjahr bereits vollendet hatte. | 5 € | – | – |
| Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. | 5 € | – | – |
| Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, mehr als zwei Kinder. | 5 € | – | – |
| Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, eine Person, die das siebente Lebensjahr bereits vollendet hatte. | 5 € | – | – |
| Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | 10 € | – | – |
| Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. | 15 € | – | – |
| Sie überquerten als Radfahrer nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn und beachteten dabei nicht den Fahrzeugverkehr. | 15 € | – | – |
| Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. | 15 € | – | – |
| Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. | 15 € | – | – |
| Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer *) nebeneinander und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie überquerten als Radfahrer nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn und beachteten dabei nicht den Fahrzeugverkehr. Sie behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Sie behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 *) vorgeschriebenen Fahrtrichtung. | 20 € | – | – |
| Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). | 20 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen. | 20 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und behinderten +) einen schnelleren Radfahrer, indem Sie diesem das Überholen nicht ermöglichten. | 20 € | – | – |
| Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer *) nebeneinander und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie überquerten als Radfahrer nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn und beachteten dabei nicht den Fahrzeugverkehr. Sie gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Sie gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 *) vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten als Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 **) gesperrt war. | 25 € | – | – |
| Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer *) nebeneinander. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie überquerten als Radfahrer nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn und beachteten dabei nicht den Fahrzeugverkehr. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 *) vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten als Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 **) gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und ermöglichten einem schnelleren Radfahrer nicht das Überholen. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 *) vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten als Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 **) gesperrt war und gefährdeten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten als Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 **) gesperrt war. Es kam zum Unfall. | 40 € | – | – |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 140 € | 1 | 1 Monat |
| Sie bogen ab, ohne ein in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrendes Fahrrad mit Hilfsmotor durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 140 € | 1 | 1 Monat |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 € | 1 | 1 Monat |
| Sie bogen ab, ohne ein in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrendes Fahrrad mit Hilfsmotor durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 € | 1 | 1 Monat |
Wichtige Gerichtsurteile
Die häufigsten Radfahrer-Verstöße
- Rotlicht überfahren: 60 €, 1 Punkt (über 1 Sekunde: 100 €, 1 Punkt)
- Gehweg befahren: 55 € (mit Gefährdung: 70 €, 1 Punkt)
- Einbahnstraße entgegen: 20–35 €
- Ohne Beleuchtung: 20 €
- Nebeneinander fahren mit Behinderung: 20–30 €
- Handy am Lenker: 55 €
- Alkohol ab 1,6 ‰: Straftat — MPU, Geldstrafe, ggf. Führerscheinentzug
Punkte und Führerschein
Auch Radfahrer erhalten Punkte in Flensburg — bei Verstößen ab 60 €. Diese Punkte wirken sich auch auf den Führerschein aus: Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, unabhängig davon, ob die Punkte auf dem Rad oder im Auto gesammelt wurden.
Alkohol auf dem Rad: Ab 1,6 ‰ BAK ist es eine Straftat. Wer mit dem Rad erwischt wird, muss zur MPU — und kann den Auto-Führerschein verlieren.
Praktische Tipps
- Punkte gelten für alle: Punkte auf dem Rad zählen genauso wie im Auto.
- Alkohol-Grenze: Für Radfahrer gilt 1,6 ‰ als absolute Grenze. Ab 0,3 ‰ bei Auffälligkeiten §316 StGB.
- Beleuchtung prüfen: 20 € Verwarngeld bei fehlender Beleuchtung — und erhebliches Unfallrisiko.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, ab 60 € Bußgeld gibt es Punkte — genau wie bei Autofahrern.
60 € und 1 Punkt. Bei Rot über 1 Sekunde: 100 € und 1 Punkt.
Ja. Ab 1,6 ‰ auf dem Rad ist eine MPU fällig — die auch für den Auto-Führerschein relevant ist.