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3P

Tilgungsfrist: 10 Jahre ab Rechtskraft

Anzahl Tatbestände: 0 aktuelle Einträge

Bußgeld-Spanne:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

Nur Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr: Trunkenheit ab 1,1 ‰ (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Unfallflucht mit Personenschaden (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

3 Punkte werden nach 10 Jahren aus dem FAER (Fahreignungsregister) getilgt. Dies ist die längste Tilgungsfrist im Punktesystem.

Bei Straftaten mit 3 Punkten wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 StGB). Eine Sperrfrist für die Neuerteilung wird vom Gericht festgelegt — meist 6–12 Monate. Zusätzlich kann eine MPU angeordnet werden.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026