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Die Ampel springt auf Gelb, Sie beschleunigen noch. Zwei Blitze — der erste bei Überfahren der Haltelinie, der zweite mitten in der Kreuzung. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei unter 1 Sekunde Rotphase: „nur" 90 € und 1 Punkt — aber auch hier ist der Führerschein gefährdet.
Rote Ampel an einer deutschen Kreuzung bei Nacht mit Regennässe
Rote Ampel an einer deutschen Kreuzung bei Nacht mit Regennässe

Wichtige Gerichtsurteile

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwei Stufen:

Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rot):

  • Grundverstoß: 90 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot):

  • Grundverstoß: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die 1-Sekunden-Grenze ist entscheidend: Beim qualifizierten Verstoß droht immer ein Fahrverbot — unabhängig von einer Gefährdung.

Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt?

Die häufigsten Nachweismethoden:

  • Ampelblitzer (Rotlichtüberwachungsanlage): Zwei Induktionsschleifen — der erste Blitz bei Überfahren der Haltelinie, der zweite im Kreuzungsbereich. Das Messgerät dokumentiert gleichzeitig die Dauer der Rotphase.
  • Polizeiliche Beobachtung: Beamte beobachten die Ampel aus einem Streifenwagen oder von einem erhöhten Standpunkt. Die geschätzte Rotzeit ist weniger genau als bei Blitzern.
  • Videoüberwachung: Zunehmend werden Kreuzungen mit Videokameras überwacht, die den Rotlichtverstoß lückenlos dokumentieren.

Achtung: Ein Verstoß liegt bereits vor, wenn Sie die Haltelinie überfahren — nicht erst, wenn Sie in die Kreuzung einfahren. Wer bei Gelb noch über die Haltelinie kommt, begeht in der Regel keinen Rotlichtverstoß.

Einspruch beim Rotlichtverstoß

Ein Einspruch kann sich lohnen — besonders beim qualifizierten Rotlichtverstoß mit Fahrverbot. Typische Ansatzpunkte:

  • Ampelschaltung prüfen: War die Gelbphase korrekt? Bei 50 km/h muss die Gelbphase mindestens 3 Sekunden betragen (StVO-Verwaltungsvorschrift).
  • Rotzeit-Messung hinterfragen: Bei polizeilicher Schätzung ist die 1-Sekunden-Grenze oft strittig. Gerichte verlangen eine „sichere" Schätzung.
  • Fahrer-Identifizierung: Sind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig erkennbar? Schlechte Bildqualität kann zum Freispruch führen.
  • Augenblicksversagen: Bei erstmaligem einfachem Verstoß kann das Gericht vom Fahrverbot absehen — aber nicht beim qualifizierten Rotlichtverstoß.

Praktische Tipps

  • Gelb heißt anhalten: Wer bei Gelb noch Gas gibt, riskiert bei einem Umspringen auf Rot den qualifizierten Verstoß. Im Zweifel: bremsen.
  • Haltelinie beachten: Stehen Sie vor der Haltelinie, nicht darauf oder dahinter. Schon ein Überfahren der Haltelinie bei Rot ist ein Verstoß.
  • Probezeit: Ein Rotlichtverstoß gilt als A-Verstoß — Probezeit verlängert sich um 2 Jahre, Aufbauseminar wird fällig.
  • Rechtsschutzversicherung: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Fahrverbot lohnt sich oft die anwaltliche Prüfung — eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Ein einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rot) kostet 90 € und 1 Punkt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot) kostet 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Entscheidend ist die Dauer der Rotphase beim Überfahren der Haltelinie. Unter 1 Sekunde = einfach (90 €, 1 Punkt). Über 1 Sekunde = qualifiziert (200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Beim qualifizierten Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot) droht immer 1 Monat Fahrverbot. Beim einfachen Rotlichtverstoß nur bei Gefährdung oder Sachbeschädigung.

Ja. Ein Rotlichtverstoß gilt als A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

Ja, innerhalb von 14 Tagen. Erfolgsaussichten bestehen bei fehlerhafter Gelbphasen-Dauer, ungenauer Rotzeit-Messung (bei Polizei-Schätzung) oder schlechter Fahrer-Identifizierung auf dem Foto.

Nein, wenn Sie die Haltelinie noch bei Gelb überfahren haben. Ja, wenn die Ampel bereits auf Rot stand, als Sie die Haltelinie überquert haben — auch wenn nur Bruchteile einer Sekunde.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026