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Die Trennung ist beschlossen. Die wichtigste Frage aller Eltern: Wie viel Unterhalt steht dem Kind zu — und wie viel muss ich zahlen?

Der Unterhaltsrechner berechnet den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Er berücksichtigt Ihr Einkommen, das Alter des Kindes, die Anzahl Ihrer Kinder und prüft, ob ein Mangelfall vorliegt.

Wichtige Begriffe

Abfindung →
Eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bußgeld →
Eine Geldstrafe für Ordnungswidrigkeiten.
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€/Monat
Einkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen
Jahre

Bereinigtes Nettoeinkommen — So wird es berechnet

Das bereinigte Nettoeinkommen ist die Grundlage für die Unterhaltsbemessung:

  1. Bruttoeinkommen aus allen Einkunftsarten
  2. Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherung
  3. Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschal 5% (mind. 50 €, max. 150 €) oder tatsächliche Kosten
  4. Weitere Abzüge: Ehebedingte Schulden, Darlehensraten, Fahrtkosten

Mangelfall — Wenn das Geld nicht reicht

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts unter den Selbstbehalt sinkt:

  • Erwerbstätiger: Selbstbehalt 1.450 € (gegenüber Minderjährigen)
  • Nicht Erwerbstätiger: Selbstbehalt 1.200 €
  • Im Mangelfall wird der verfügbare Betrag anteilig auf die Kinder verteilt
  • Der Staat springt mit Unterhaltsvorschuss ein (bis 12 Jahre, max. 18 Jahre unter Bedingungen)

Kindergeld und Unterhalt

Das Kindergeld 2026 beträgt einheitlich 255 € pro Kind. Es wird bei der Unterhaltsberechnung angerechnet:

  • Minderjährige: Halbes Kindergeld (127,50 €) wird vom Tabellenbetrag abgezogen
  • Volljährige: Volles Kindergeld (255 €) wird abgezogen
  • Das Kindergeld wird an den betreuenden Elternteil ausgezahlt und senkt den Barunterhalt
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, die den Kindesunterhalt standardisiert. Sie wird von allen deutschen Gerichten als Richtlinie angewendet, ist aber kein Gesetz. Die Tabelle enthält 15 Einkommensgruppen und 4 Altersgruppen.

Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen: Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5%, mind. 50€), Schulden und ehebedingte Verbindlichkeiten. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen.

Der Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt er 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig). Liegt das verbleibende Einkommen darunter, spricht man von einem Mangelfall.

Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern wird die Einkommensgruppe pro zusätzlichem Kind um eine Stufe herabgesetzt. Im Mangelfall wird der verfügbare Betrag nach den Tabellenbeträgen anteilig auf die Kinder verteilt.

Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (127,50 €) vom Tabellenbetrag abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (255 €). Das Kindergeld 2026 beträgt 255 € pro Kind.

Datenquelle: Düsseldorfer Tabelle (OLG Düsseldorf) & §1612a BGB Stand: 2026