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Aktuelle Informationen 2026: Drogenfahrt: 500–1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot. THC-Grenzwert, MPU-Anordnung. Alle Infos.
Polizei-Drogenkontrolle bei Nacht — Speicheltest am Fahrzeug
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Welche Drogen sind beim Autofahren verboten?

Polizei-Drogenkontrolle bei Nacht — Speicheltest am Fahrzeug
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Nach § 24a Abs. 2 StVG ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss bestimmter berauschender Mittel verboten. Die Anlage zu § 24a StVG nennt explizit: Cannabis (THC), Heroin/Morphin, Kokain, Amphetamin, MDMA (Ecstasy) und Methamphetamin.

Seit der Cannabis-Teillegalisierung 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 2 StVG n.F.). Unterhalb dieses Werts liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.

Wichtig: Auch bei legalen Medikamenten (z.B. Benzodiazepine, Opioide) kann eine Fahrt unter deren Einfluss als Straftat nach § 316 StGB gewertet werden, wenn die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.

Bußgelder & Strafen bei Drogenfahrt

Der Bußgeldkatalog sieht für Drogenfahrten deutlich höhere Strafen als beim ersten Alkoholvergehen vor:

  • Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Dritter Verstoß: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder einem Unfall unter Drogeneinfluss droht ein Strafverfahren nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Praktische Tipps

  • THC-Grenzwert: Seit 2024 gilt 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Regelmäßige Konsumenten sollten mehrtägige Abstinenz vor dem Fahren einhalten.
  • MPU: Bei Drogenfahrten wird fast immer eine MPU angeordnet — Kosten ca. 350–750 €, Vorbereitungskurs empfohlen.
  • Kombinationsverbot: Cannabis + Alkohol führt zu besonders strengen Sanktionen (§ 24c StVG).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

THC: aktiver Konsum 6–24 Stunden (Gelegenheitskonsumenten), THC-COOH bis 30 Tage. Amphetamine: 1–3 Tage. Kokain: 1–4 Tage. MDMA: 1–3 Tage.

Theoretisch möglich bei hochdosierten CBD-Vollspektrum-Produkten, aber sehr unwahrscheinlich. CBD-Isolate enthalten kein THC.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026