Prozesskostenrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihren Rechtsstreit — bei Gewinn, Vergleich und Verlust.
Viele Menschen scheuen den Gang vor Gericht, weil sie die Kosten nicht einschätzen können. Dieser Rechner zeigt Ihnen transparent alle Kostenposten — und zwar für drei Szenarien: Gewinn, Vergleich und Verlust.
Wichtige Begriffe
- Bußgeld →
- Eine Geldstrafe für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
- Abfindung →
- Eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
| Streitwert | Einfache Gebühr | Verfahren (1,3×) | Termin (1,2×) |
|---|---|---|---|
| bis 1.000 € | 88 € | 114 € | 106 € |
| bis 5.000 € | 334 € | 434 € | 401 € |
| bis 10.000 € | 614 € | 798 € | 737 € |
| bis 25.000 € | 874 € | 1.136 € | 1.049 € |
| bis 50.000 € | 1.279 € | 1.663 € | 1.535 € |
| bis 100.000 € | 1.561 € | 2.029 € | 1.873 € |
| bis 200.000 € | 2.219 € | 2.885 € | 2.663 € |
| bis 500.000 € | 4.019 € | 5.225 € | 4.823 € |
So setzen sich die Prozesskosten zusammen
Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bestehen aus drei Blöcken:
- Eigene Anwaltskosten (RVG): Verfahrensgebühr (1,3×), Terminsgebühr (1,2×), ggf. Einigungsgebühr (1,0×), Auslagen und 19% MwSt.
- Gerichtskosten (GKG): 3× einfache Gebühr in der 1. Instanz, die vom Verlierer zu tragen sind.
- Gegnerische Anwaltskosten: Gleiche Berechnung wie eigene Kosten — der Verlierer muss auch den Anwalt der Gegenseite zahlen.
Arbeitsrecht: Sonderregel §12a ArbGG
Im Arbeitsgericht 1. Instanz gilt eine wichtige Sonderregel: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig vom Ausgang. Die unterlegene Partei muss nicht den Anwalt der Gegenseite bezahlen.
Diese Regel senkt das Kostenrisiko für Arbeitnehmer erheblich und soll den Zugang zum Arbeitsgericht erleichtern. Gerichtskosten fallen in der 1. Instanz ebenfalls nur eingeschränkt an.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Wer sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Voraussetzungen:
- Der Rechtsstreit hat hinreichende Erfolgsaussicht
- Die Klage ist nicht mutwillig
- Sie sind bedürftig (abhängig von Einkommen, Vermögen und Unterhaltspflichten)
Bei PKH übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten. Je nach Einkommen müssen Sie ggf. Raten zurückzahlen (max. 48 Monatsraten).
| Instanz | Gebühren-Multiplikator | Bei 10.000 € Streitwert |
|---|---|---|
| 1. Instanz (Amtsgericht) | 3,0 × GKG | ~798 € |
| 2. Instanz (Berufung) | 4,0 × GKG | ~1.064 € |
| 3. Instanz (Revision) | 5,0 × GKG | ~1.330 € |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Die wichtigsten Gebühren sind: Verfahrensgebühr (1,3-fach), Terminsgebühr (1,2-fach) und ggf. Einigungsgebühr (1,0-fach). Dazu kommen Auslagen und 19% MwSt.
Grundsatz: Der Verlierer zahlt alles — eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Ausnahme: Im Arbeitsrecht 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten (§12a ArbGG).
PKH ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Voraussetzungen: hinreichende Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Gerichtskosten richten sich nach dem GKG (Gerichtskostengesetz) und dem Streitwert. In der 1. Instanz fallen 3 Gebühren an, in der Berufung 4 und in der Revision 5.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Sie lohnt sich besonders, wenn Sie ein höheres Prozessrisiko haben (z.B. als Mieter, Arbeitnehmer oder Autofahrer). Typische Prämien: 200-500 €/Jahr.