Wildunfall
Was tun nach einem Wildunfall? Meldepflicht, Versicherung, Bußgeld bei Tierkadaver-Mitnahme.
BKatV 20260 Tatbestände
Kostenlos & ohne Anmeldung
Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
DE
Made in Germany
Aktuelle Informationen 2026: Wildunfall: Polizei rufen, Förster benachrichtigen. Tier mitnehmen = Wilderei.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Richtiges Verhalten nach Wildunfall
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage, Warndreieck (200 m vor der Stelle)
- Polizei rufen: Wildunfälle sind meldepflichtig (§ 34 StVO)
- Tier nicht anfassen: Verletzte Wildtiere können aggressiv reagieren
- Wildunfallbescheinigung: Vom Jäger oder der Polizei ausstellen lassen (für Versicherung)
Bußgelder & Versicherung
- Wildunfall nicht melden: Bußgeld bis 5.000 € (je nach Bundesland)
- Tier mitnehmen: Wilderei — Straftat nach § 292 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre)
- Versicherung: Teilkasko deckt Wildunfälle mit Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein). Erweiterte Teilkasko auch Vögel, Hunde, Katzen.
Praktische Tipps
- Dämmerung & Waldgebiete: Von Sept. bis Nov. sind Wildunfälle besonders häufig. Geschwindigkeit reduzieren!
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Die Teilkasko zahlt bei Zusammenstößen mit Haarwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine). Manche Tarife decken auch „Tiere aller Art". Unfälle mit Haustieren fallen unter die Vollkasko.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026