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Aktuelle Informationen 2026: Wildunfall: Polizei rufen, Förster benachrichtigen. Tier mitnehmen = Wilderei.
Waldstraße bei Dämmerung — Wildwechsel-Warnung
Waldstraße bei Dämmerung — Wildwechsel-Warnung

Richtiges Verhalten nach Wildunfall

Waldstraße bei Dämmerung — Wildwechsel-Warnung
Waldstraße bei Dämmerung — Wildwechsel-Warnung
  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage, Warndreieck (200 m vor der Stelle)
  • Polizei rufen: Wildunfälle sind meldepflichtig (§ 34 StVO)
  • Tier nicht anfassen: Verletzte Wildtiere können aggressiv reagieren
  • Wildunfallbescheinigung: Vom Jäger oder der Polizei ausstellen lassen (für Versicherung)

Bußgelder & Versicherung

  • Wildunfall nicht melden: Bußgeld bis 5.000 € (je nach Bundesland)
  • Tier mitnehmen: Wilderei — Straftat nach § 292 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre)
  • Versicherung: Teilkasko deckt Wildunfälle mit Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein). Erweiterte Teilkasko auch Vögel, Hunde, Katzen.

Praktische Tipps

  • Dämmerung & Waldgebiete: Von Sept. bis Nov. sind Wildunfälle besonders häufig. Geschwindigkeit reduzieren!
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Teilkasko zahlt bei Zusammenstößen mit Haarwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine). Manche Tarife decken auch „Tiere aller Art". Unfälle mit Haustieren fallen unter die Vollkasko.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026