Rettungsgasse
Bußgelder bei fehlender Rettungsgasse: 200–320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder — Rettungsgasse
- Rettungsgasse nicht gebildet: 200 €, 2 Punkte
- Mit Behinderung: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Gefährdung: 280 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Sachbeschädigung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Seit der Novelle 2020 zählt dies zu den schwerwiegendsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
So bilden Sie die Rettungsgasse richtig
Die Regel ist einfach:
- 2 Spuren: Linke Spur nach links, rechte Spur nach rechts
- 3+ Spuren: Linke Spur nach links, ALLE anderen nach rechts
- Wann: Sobald der Verkehr stockt — NICHT erst beim Stillstand
- Standstreifen: Nicht auf den Standstreifen fahren (außer Polizei weist an)
Merkhilfe: „Rettungsgasse = immer zwischen der linken und der zweiten Spur von links."
Praktische Tipps
- Frühzeitig reagieren: Bilden Sie die Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr, nicht erst im Stillstand — dann haben Sie keinen Platz mehr.
- Nicht der Rettungsgasse folgen: Es ist verboten, hinter Einsatzfahrzeugen durch die Rettungsgasse zu fahren — 240 € Bußgeld.
- Durchfahrt blockiert? Nicht in die Rettungsgasse einbiegen, auch wenn andere Autofahrer es tun.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
200 € und 2 Punkte. Mit Behinderung: 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Immer zwischen der linken und der zweiten Spur von links — egal wie viele Spuren es gibt.
Nein, nur Einsatzfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse nutzen. Dahinterherfahren kostet mindestens 240 €.