Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist ein rechtswidriges, vorwerfbares Handeln, das im Gesetz mit einer Geldbuße bedroht ist. Sie ist nach deutschem Recht die leichteste Form eines Rechtsverstoßes — milder als eine Straftat und wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat

Hochwertige Nahaufnahme des leuchtenden blauen POLIZEI-Dachlichts eines deutschen Streifenwagens bei regnerischer Nacht mit unscharfen Stadtlichtern im Hintergrund
Polizeibeamtin ahndet eine Ordnungswidrigkeit im Berliner Stadtverkehr

Die Grenze zwischen OWi und Straftat ist im Straßenverkehr fließend.

  • OWi: Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy — Geldbuße, ggf. Punkte + Fahrverbot
  • Straftat: Trunkenheit ab 1,1 ‰, Unfallflucht — Geldstrafe/Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug

Verjährung

Wandkalender mit rot markiertem Fristablauf und Aktenordnern – Verjährungsfrist
Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi beträgt grundsätzlich 3 Monate

Die Verfolgungsverjährung beträgt grundsätzlich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).

Berliner Polizist schreibt ein Knöllchen an einem parkenden Auto — Verkehrsordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Verwarnungsgeld (bis 55 €) oder Bußgeld (ab 60 €) geahndet.
VerkehrsverstoßOrdnungswidrigkeitStraftatGeldbuße, 0–2 Punkteggf. FahrverbotGeld-/Freiheitsstrafe3 Punkte, Entzug

Häufig gestellte Fragen

Nein, nur Straftaten können ins Führungszeugnis eingetragen werden.

Verfolgungsverjährung: 3 Monate. Absolute Verjährung: 6 Monate.

Sie kann als Straftat (fahrlässige Körperverletzung) eingestuft werden.

Ja, für 14–17-Jährige können erzieherische Maßnahmen statt Geldbußen verhängt werden.