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Aktuelle Informationen 2026: Fehlerhafter Spurwechsel: 30–120 € je nach Gefährdung. § 7 StVO Regeln und Blinken.
Spurwechsel auf der deutschen Autobahn
Spurwechsel auf der deutschen Autobahn

Regeln beim Fahrstreifenwechsel

Spurwechsel auf der deutschen Autobahn
Spurwechsel auf der deutschen Autobahn

Beim Fahrstreifenwechsel nach § 7 StVO gelten strenge Regeln:

  • Blinken: Rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger setzen
  • Schulterblick: Den toten Winkel kontrollieren
  • Vorrang: Der durchgehende Verkehr auf dem Zielfahrstreifen hat Vorrang
  • Gefährdung: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden

Bußgelder bei Verstößen

  • Fahrstreifenwechsel ohne Blinken: 30 € (10 € ohne Gefährdung)
  • Mit Gefährdung: 70 € + 1 Punkt
  • Mit Unfallfolge: 120 € + 1 Punkt

Praktische Tipps

  • Reißverschlussverfahren: Bei Fahrstreifenverengung erst am Hindernis einfädeln — das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 7 Abs. 4 StVO).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich der Spurwechsler. Er muss nachweisen, dass der Wechsel ohne Gefährdung erfolgte. Die Beweislast liegt beim Wechselnden.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026