Spurwechsel
Bußgelder bei fehlerhaftem Spurwechsel: 30–120 € je nach Gefährdung. § 7 StVO Regeln.
BKatV 20260 Tatbestände
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Aktuelle Informationen 2026: Fehlerhafter Spurwechsel: 30–120 € je nach Gefährdung. § 7 StVO Regeln und Blinken.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Regeln beim Fahrstreifenwechsel
Beim Fahrstreifenwechsel nach § 7 StVO gelten strenge Regeln:
- Blinken: Rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger setzen
- Schulterblick: Den toten Winkel kontrollieren
- Vorrang: Der durchgehende Verkehr auf dem Zielfahrstreifen hat Vorrang
- Gefährdung: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden
Bußgelder bei Verstößen
- Fahrstreifenwechsel ohne Blinken: 30 € (10 € ohne Gefährdung)
- Mit Gefährdung: 70 € + 1 Punkt
- Mit Unfallfolge: 120 € + 1 Punkt
Praktische Tipps
- Reißverschlussverfahren: Bei Fahrstreifenverengung erst am Hindernis einfädeln — das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 7 Abs. 4 StVO).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich der Spurwechsler. Er muss nachweisen, dass der Wechsel ohne Gefährdung erfolgte. Die Beweislast liegt beim Wechselnden.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026