Überholverbot
Bußgelder bei Überholen trotz Überholverbot nach § 5 StVO — Strafen und Punkte.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war. | 70 € | 1 | – |
| Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 85 € | 1 | – |
| Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war. Es kam zum Unfall. | 105 € | 1 | – |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277 *). | 150 € | 1 | – |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1. | 150 € | 1 | – |
| Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277 *). | 150 € | 1 | – |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) bei unklarer Verkehrslage ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug und missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1. | 150 € | 1 | – |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277 *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 250 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1 und gefährdeten +) dadurch Andere. | 250 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) bei unklarer Verkehrslage ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug, missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1 und gefährdeten +) dadurch Andere | 250 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277 *). Es kam zum Unfall. | 300 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1. Es kam zum Unfall. | 300 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überholten mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug/Kraftrad mit Beiwagen *) bei unklarer Verkehrslage ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug und missachteten dabei Überholverbotszeichen 277.1. Es kam zum Unfall. | 300 € | 2 | 1 Monat |
Wichtige Gerichtsurteile
Wann herrscht Überholverbot? — § 5 StVO
Ein Überholverbot besteht in folgenden Situationen:
- Zeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art)
- Durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295)
- Unklare Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 StVO) — z.B. vor Kuppen, in Kurven
- Fußgängerüberwege — unmittelbar vor und auf Zebrastreifen
- Bahnübergänge — bei geschlossenen Halbschranken
Das Überholverbot gilt so lange, bis es durch Zeichen 280 aufgehoben wird oder eine Kreuzung mit Vorfahrtsregelung erreicht wird.
Bußgelder im Detail
Überholen trotz Verbot (Grundverstoß): 70 €, 1 Punkt
Mit Gefährdung: 250 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mit Sachbeschädigung: 300 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Überholen trotz Gegenverkehr: 150 €, 1 Punkt
Besonders schwer wiegt das Überholen in Bereichen mit Gegenverkehr oder an unübersichtlichen Stellen — hier droht neben dem Bußgeld auch eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).
Einspruch bei Überholverbot-Verstößen
Einspruchsmöglichkeiten bei Überholverbots-Verstößen:
- Beschilderungsfehler: War das Überholverbot-Schild verdeckt, beschädigt oder nicht gemäß VwV-StVO aufgestellt?
- Fahrstreifenbegrenzung unklar: War die durchgezogene Linie abgenutzt oder durch Schnee/Laub verdeckt?
- Verwechslung: Hat die Polizei Ihr Fahrzeug mit einem anderen verwechselt?
Praktische Tipps
- Im Zweifel nicht überholen: Können Sie die Gegenfahrbahn nicht auf voller Überholstrecke einsehen, verzichten Sie auf das Manöver.
- Zeichen 276 vs. 277: Zeichen 276 verbietet allen das Überholen, Zeichen 277 verbietet nur Fahrzeugen über 3,5 t das Überholen.
- Probezeit: Überholen trotz Verbot mit Gefährdung gilt als A-Verstoß.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Grundverstoß: 70 € und 1 Punkt. Mit Gefährdung: 250 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Nein. Eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) darf nicht überfahren werden.
Ja, Zeichen 276 gilt für alle Kraftfahrzeuge, einschließlich Motorräder.
Durch Zeichen 280 (Aufhebung), an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung, oder am Ortsschild.
Ja, wenn durch den Überholvorgang andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden (§ 315c StGB — Gefährdung des Straßenverkehrs).