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A1 bei Hamburg, dichter Verkehr bei 120 km/h. Sie fahren nur 20 Meter hinter dem Vordermann — das entspricht weniger als 2/10 des Tachowerts. Eine Brückenmessanlage dokumentiert den Verstoß: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Abstandsverstöße auf Autobahnen werden immer häufiger gemessen — und die Strafen sind empfindlich.
Drängeln auf der Autobahn — gefährlich geringer Abstand zum Vordermann
Drängeln auf der Autobahn — gefährlich geringer Abstand zum Vordermann

Wichtige Gerichtsurteile

Der gesetzliche Mindestabstand — § 4 StVO

§ 4 Abs. 1 StVO schreibt vor: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass Sie auch bei plötzlichem Bremsen anhalten können.

Faustregeln:

  • Innerorts: ca. 1 Sekunde Abstand (15 m bei 50 km/h)
  • Außerorts/Autobahn: mindestens halber Tachowert in Metern (bei 100 km/h = 50 m, bei 130 km/h = 65 m)
  • Besondere Regel für LKW: LKW über 3,5 t müssen bei über 50 km/h mindestens 50 m Abstand halten (§ 4 Abs. 3 StVO)

Die Strafen richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Verhältnis des tatsächlichen Abstands zum halben Tachowert.

Bußgeldstufen bei Abstandsverstößen

Der Bußgeldkatalog staffelt die Strafen nach Geschwindigkeit und Abstandsunterschreitung:

Bei über 80 km/h (typisch Autobahn):

  • Abstand < 5/10 Tachowert: 75 €, 1 Punkt
  • Abstand < 4/10 Tachowert: 100 €, 1 Punkt
  • Abstand < 3/10 Tachowert: 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Abstand < 2/10 Tachowert: 240 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • Abstand < 1/10 Tachowert: 320 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bei über 130 km/h erhöhen sich die Sätze nochmals deutlich — bis zu 400 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Messmethoden und Einspruchsmöglichkeiten

Brückenabstandsmessverfahren (z.B. ViBrAM, VAMA) sind die häufigste Methode auf Autobahnen. Dabei wird Ihr Fahrzeug aus einer Brücke videografiert und der Abstand anhand markierter Fahrbahnlinien berechnet.

Einspruchsgründe bei Abstandsmessungen:

  • Einscherer: Wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar vor Ihnen eingeschert ist und Sie keine Reaktionszeit hatten
  • Messstrecken-Länge: Die Messstrecke muss lang genug sein, um einen „dauerhaften" Verstoß zu belegen — nicht nur einen kurzen Moment
  • Eichung des Systems: Fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
  • Witterung: Bei Regen oder Nebel kann die Videoqualität für eine sichere Identifizierung unzureichend sein

Praktische Tipps

  • 2-Sekunden-Regel nutzen: Merken Sie sich einen festen Punkt (Brücke, Schild). Wenn das Auto vor Ihnen diesen passiert, zählen Sie langsam „einundzwanzig, zweiundzwanzig". Erreichen Sie den Punkt vorher, ist Ihr Abstand zu gering.
  • Leitpfosten als Orientierung: Auf Autobahnen stehen Leitpfosten im 50-Meter-Abstand. Bei 100 km/h sollten Sie mindestens jedes zweite Leitpfostenpaar zwischen sich und dem Vordermann sehen.
  • Nicht provozieren lassen: Wenn jemand dicht auffährt, bleiben Sie ruhig und wechseln Sie die Spur, wenn möglich. Bremsen als Reaktion auf Drängler ist gefährlich und kann als Nötigung gewertet werden.
  • LKW-Fahrer: Die 50-Meter-Regel gilt auch auf mehrspurigen Straßen. Unterschreitung wird regelmäßig über Brückenmessanlagen kontrolliert.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Mindestens der halbe Tachowert in Metern: Bei 100 km/h mindestens 50 m, bei 130 km/h mindestens 65 m. Bei schlechter Witterung deutlich mehr.

Je nach Geschwindigkeit und Abstand: 25–400 €, 0–2 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot. Bei über 100 km/h und weniger als 3/10 des Tachowerts: ab 160 € mit Fahrverbot.

Meist über Brückenabstandsmessgeräte (ViBrAM, VAMA): Videokameras auf Autobahnbrücken filmen den Verkehr und berechnen den Abstand anhand markierter Fahrbahnabschnitte.

Dichtes Auffahren mit Lichthupe kann als Nötigung (§ 240 StGB) gewertet werden — eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Zusätzlich droht Führerscheinentzug.

Ja. Häufige Gründe: Ein anderes Fahrzeug ist unmittelbar vor Ihnen eingeschert, die Messstrecke war zu kurz, oder die Eichung des Messgeräts war abgelaufen.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026