Ohne Versicherung
Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung: Straftat nach § 6 PflVG mit Geldstrafe oder Punkten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie ließen Ihr Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen, nachdem keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mehr bestand. | 15 € | – | – |
Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben (§ 1 PflVG). Ohne gültigen Versicherungsschutz zu fahren ist eine Straftat nach § 6 PflVG.
Die Zulassungsstelle wird vom Versicherer informiert, wenn der Versicherungsschutz erlischt — das Fahrzeug wird dann automatisch stillgelegt.
Strafen nach § 6 PflVG
Fahren ohne Versicherungsschutz wird hart bestraft:
- Geldstrafe (einkommensabhängig, meist 20–40 Tagessätze)
- Freiheitsstrafe bis 1 Jahr (in schweren Fällen)
- Stilllegung des Fahrzeugs
- Entstempelung der Kennzeichen
Bei einem Unfall haftet der Fahrer persönlich für alle Schäden.
Praktische Tipps
- Versicherungswechsel: Achten Sie darauf, dass kein versicherungsfreier Zeitraum entsteht.
- Saisonkennzeichen: Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Der Fahrer haftet persönlich für alle Schäden. Die Verkehrsopferhilfe zahlt zwar zunächst an den Geschädigten, nimmt den Fahrer aber in Regress.