Reifen & Profiltiefe
Bußgelder bei abgefahrenen Reifen, zu geringer Profiltiefe und Reifenmängeln.
BKatV 202653 Tatbestände
Kostenlos & ohne Anmeldung
Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
DE
Made in Germany
TÜV-Prüfstelle in München. Bei der Hauptuntersuchung zeigt das Profiltiefenmessgerät
nur 1,2 mm auf der Hinterachse. Erheblicher Mangel — keine Plakette. Zusätzlich droht
bei einer Verkehrskontrolle: 60 € und 1 Punkt. Bei Unfall: volle Mithaftung.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie führten das Fahrzeug mit Reifen für winterliche Wetterver- hältnisse, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte. | 5 € | – | – |
| Sie wechselten den Fahrstreifen, ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen. | 10 € | – | – |
| Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). | 10 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl es unzuläs- sig auf einer Achse mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüstet war. | 15 € | – | – |
| Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie fuhren auf dem Ausfädelungsstreifen schneller als der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen. | 25 € | – | – |
| Sie fuhren auf dem Ausfädelungsstreifen nicht mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht an dem stockenden oder stehenden Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen vorbei. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug mit Reifen für winterliche Wetter- verhältnisse, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 25 € | – | – |
| Sie fuhren auf dem Ausfädelungsstreifen schneller als der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie fuhren auf dem Ausfädelungsstreifen nicht mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht an dem stockenden oder stehenden Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen vorbei und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen drei oder fünf durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen den mittleren zum Überholen. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. | 30 € | – | – |
| Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen sechs durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der drei in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. | 30 € | – | – |
| Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung (Zeichen 295/296 *)). | 30 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers *) an, obwohl es/er **) unzulässig auf einer Achse mit Diagonal - und mit Radialreifen ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | 30 € | – | – |
| Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Mofas an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | 35 € | – | – |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen. | 40 € | – | – |
| Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen drei oder fünf durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen den mittleren zum Überholen. Es kam zum Unfall. | 50 € | – | – |
| Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Es kam zum Unfall. | 50 € | – | – |
| Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen sechs durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der drei in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Es kam zum Unfall. | 50 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren. | 50 € | – | – |
| Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. | 55 € | – | – |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. | 60 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 60 € | 1 | – |
| Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers *) an, obwohl die Reifen mangelhaft **) waren, bzw. ließen sie zu. | 75 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers *) an, obwohl die Reifen mit Spikes ausgestattet waren, bzw. ließen sie zu. | 75 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu. | 75 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | 75 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 75 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 75 € | 1 | – |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei erheblichem Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **). | 80 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | 90 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 90 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | 1 | – |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse und gefährdeten +) dadurch Andere. | 100 € | 1 | – |
| Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 110 € | 1 | – |
| Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. Es kam zum Unfall. | 120 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 € | 1 | – |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 140 € | 1 | 1 Monat |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war. Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegren- zung (Zeichen 295/296 *)). | 150 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Ladung/Plane *) nicht so befestigt war, dass es zu jeder Zeit nicht höher als 4 Meter war, und verursach- ten durch Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung/des von Ihnen benutzten Fahrstreifens **). | 160 € | – | – |
| Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 € | 1 | 1 Monat |
| Sie benutzten die Autobahn, obwohl das von Ihnen geführte Fahrzeug mit Ladung höher als 4 Meter (gemessene Höhe: *)..,.. m) war, und verursachten durch Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung/ des von Ihnen benutzten Fahrstreifens **). | 240 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug auf der Autobahn, obwohl die zugelassene Höhe über alles von 4 Meter (gemessene Höhe: *)..,.. m) überschritten war, und verursachten durch Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung/ des von Ihnen benutzten Fahrstreifens **). | 240 € | – | – |
| Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war. Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegren- zung (Zeichen 295/296 *)). Es kam zum Unfall. | 300 € | 2 | 1 Monat |
Wichtige Gerichtsurteile
Gesetzliche Mindestprofiltiefe
Nach § 36 Abs. 3 StVZO gilt:
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm (gesetzliches Minimum)
- ADAC-Empfehlung Sommerreifen: 3 mm
- ADAC-Empfehlung Winterreifen: 4 mm
Die Messung erfolgt in den Hauptprofilrillen über die gesamte Lauffläche.
Bußgelder bei Reifenmängeln
- Reifen mit zu geringer Profiltiefe: 60 €, 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 75 €, 1 Punkt
- Mit Unfallfolge: 90 €, 1 Punkt
- Als Halter (Anordnung/Zulassung der Fahrt): 75 €, 1 Punkt
Reifenalter und Zustand
Neben der Profiltiefe ist auch der Zustand entscheidend:
- DOT-Nummer: Gibt das Herstellungsdatum an (z.B. DOT 2023 = 20. Woche 2023)
- Reifen älter als 6 Jahre: Sollten vor jeder Saison geprüft werden
- Beschädigungen: Risse, Beulen oder Schnitte erfordern sofortigen Austausch
Praktische Tipps
- 1-Euro-Münze-Test: Stecken Sie eine 1-Euro-Münze in die Hauptrille — verschwindet der goldene Rand (3 mm), ist noch genug Profil vorhanden.
- TWI-Markierung: Abnutzungsindikatoren (Tread Wear Indicators) in den Rillen zeigen die 1,6-mm-Grenze an.
- Ungleichmäßiger Abrieb: Prüfen Sie die Achsgeometrie, wenn Reifen einseitig abgefahren sind.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Gesetzlich: 1,6 mm. Empfohlen: 3 mm (Sommer) bzw. 4 mm (Winter).
60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Mit einem Profiltiefenmesser oder dem 1-Euro-Münze-Test: Verschwindet der goldene Rand (3 mm), reicht das Profil noch.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026