Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzlichen Mindestfristen sind in § 622 BGB geregelt und staffeln sich nach Betriebszugehörigkeit.

Kalender mit markierten Kündigungsfristen und Kündigungsschreiben auf einem Büroschreibtisch
Die korrekte Berechnung der Kündigungsfrist ist entscheidend — ein Fehler kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Wandkalender mit rot eingekreistem Kündigungsfrist-Endtermin neben einem formellen Kündigungsschreiben
Die Kündigungsfrist bestimmt den frühestmöglichen Beendigungstermin — je nach Betriebszugehörigkeit beträgt sie zwischen 2 Wochen und 7 Monaten.

Besonderheiten

  • Probezeit: Verkürzte Frist von nur 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB)
  • Arbeitnehmerkündigung: Grundkündigungsfrist 4 Wochen, auch nach vielen Jahren
  • Fristlose Kündigung: Bei wichtigem Grund möglich (§ 626 BGB), innerhalb von 2 Wochen
Hand wirft ein Kündigungsschreiben in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post auf einer deutschen Straße
Der rechtlich entscheidende Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger — nicht der Absendezeitpunkt. Bei postalischer Kündigung gilt die Zustellung im Briefkasten.
2WProbe4W1M2M3M4M5M6M7M

Häufig gestellte Fragen

Nein, für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt immer die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Nein, die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen und können nicht unterschritten werden. Tarifverträge können unter Umständen kürzere Fristen vorsehen.

Bei einem wichtigen Grund (§ 626 BGB) kann fristlos gekündigt werden. Der Kündigende muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes kündigen.

Die Kündigung ist nicht unwirksam, sondern wird zum nächstmöglichen Termin nach der richtigen Frist umgedeutet.