Anhänger-Verstöße
Bußgelder bei Anhänger-Verstößen: Kupplung, Beleuchtung, Stützlast und mehr.
BKatV 2026137 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
DE
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Sonntagsausflug mit Campinganhänger, A7 bei Würzburg. Bei der Kontrolle auf dem
Rastplatz stellt die Polizei fest: Die Beleuchtung des Anhängers funktioniert nicht, und die Stützlast
übersteigt das zulässige Maximum. Ergebnis: 25 € für die Beleuchtung + 25 € für die Stützlast.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie beförderten auf der Ladefläche oder in Laderäumen des Anhängers, der nicht in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt war, Personen. | 5 € | – | – |
| Sie beförderten auf der Ladefläche oder in Laderäumen des Anhängers, der in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt war, ohne geeignete Sitzgelegenheit Personen. | 5 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die vorge- schriebenen Unterlegkeile nicht vorhanden waren. | 5 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen **). | 5 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 10 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 10 € | – | – |
| Sie führten an dem Elektrokleinstfahrzeug einen Anhänger mit. | 10 € | – | – |
| Sie führten kein Anhängerverzeichnis mit. | 10 € | – | – |
| Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Anhängerverzeichnis nicht aus. | 10 € | – | – |
| Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein Unterscheidungszeichen, das nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrah- ler. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warn- blinkanlage. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Ausrüstung bzw. Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen. | 15 € | – | – |
| Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes Unterscheidungszeichen. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **). | 20 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. | 25 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. | 25 € | – | – |
| Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag. | 25 € | – | – |
| Sie führten verbotswidrig einen Anhänger mit. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten wurde. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde. | 25 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 30 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 30 € | – | – |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 30 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 30 € | – | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 30 € | – | – |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)..... kg. | 30 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 35 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 35 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 35 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 35 € | – | – |
| Sie nahmen das Kraftfahrzeug/den Anhänger/die Fahrzeugkombination *) in Betrieb, obwohl die zulässigen Abmessungen **) überschritten waren. | 60 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde. | 60 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde. | 60 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 80 € | 1 | – |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 80 € | 1 | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 € | 1 | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 90 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 90 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 95 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 95 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 110 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 110 € | 1 | – |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 110 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 110 € | 1 | – |
| Sie fuhren verbotswidrig an dem Sonntag/Feiertag *) mit einem LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t/LKW mit Anhänger **). | 120 € | – | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 120 € | 1 | – |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 120 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 135 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 135 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 135 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 135 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 140 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 142,5 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 142,5 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 165 € | 1 | – |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 165 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 190 € | 1 | – |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 190 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 200 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 200 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | 1 | – |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 210 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 235 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | 270 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 285 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 352,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | 1 | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | 1 | – |
| Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 380 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen we- sentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | 1 | – |
| Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässi- ge Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 425 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | 1 | – |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 427,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,5 € | 1 | – |
| Sie fuhren als Halter verbotswidrig an dem Sonntag/Feiertag *) mit einem LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t/LKW mit Anhänger **). | 570 € | – | – |
| Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass verbotswidrig an dem Sonntag/ Feiertag *) mit einem LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t/LKW mit Anhänger **) gefahren wurde. | 570 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | 1 | – |
| Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschrit- ten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | 1 | – |
| Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30 Prozent) = ...... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 570 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 637,5 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg. | 637,5 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Häufige Anhänger-Verstöße & Bußgelder
- Anhänger ohne Betriebserlaubnis: 50 €
- Beleuchtung am Anhänger defekt: 25 €
- Stützlast überschritten: 25 €
- Kupplung nicht vorschriftsmäßig: 25 €
- Ohne Sicherungsseil/-kette: 25 €
- Zulässige Anhängelast überschritten (bis 5 %): 25 €
- Anhängelast deutlich überschritten (> 5 %): 30–200 € (staffelweise)
- Tempo 100-Plakette ohne Berechtigung: 25 €
Vorschriften für Anhänger
Wichtige Regeln nach StVZO:
- Zulassung: Anhänger über 750 kg zGG brauchen ein eigenes Kennzeichen
- Geschwindigkeit: Mit Anhänger maximal 80 km/h (100 km/h mit Plakette)
- HU: Anhänger über 750 kg: alle 24 Monate HU
- Abreißseil: Pflicht bei Anhängern ohne Auflaufbremse
Praktische Tipps
- Vor jeder Fahrt prüfen: Kupplung eingerastet, Stecker eingesteckt, alle Lichter funktionieren, Handbremse des Anhängers gelöst.
- Stützlast beachten: Die maximale Stützlast steht im Fahrzeugschein (Feld 13) und auf dem Typschild der Anhängerkupplung.
- Spiegel: Bei breiten Anhängern sind Caravanspiegel (Zusatz-Außenspiegel) Pflicht.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
25 € Bußgeld. Vor jeder Fahrt sollten Sie alle Lichter am Anhänger prüfen.
Generell 80 km/h. Mit Tempo-100-Plakette und technischen Voraussetzungen: 100 km/h.
Ja, Anhänger über 750 kg zGG müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026