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Sonntagsausflug mit Campinganhänger, A7 bei Würzburg. Bei der Kontrolle auf dem Rastplatz stellt die Polizei fest: Die Beleuchtung des Anhängers funktioniert nicht, und die Stützlast übersteigt das zulässige Maximum. Ergebnis: 25 € für die Beleuchtung + 25 € für die Stützlast.
Anhänger mit gesicherter Ladung auf einem deutschen Rastplatz
Anhänger mit gesicherter Ladung auf einem deutschen Rastplatz

Wichtige Gerichtsurteile

Häufige Anhänger-Verstöße & Bußgelder

  • Anhänger ohne Betriebserlaubnis: 50 €
  • Beleuchtung am Anhänger defekt: 25 €
  • Stützlast überschritten: 25 €
  • Kupplung nicht vorschriftsmäßig: 25 €
  • Ohne Sicherungsseil/-kette: 25 €
  • Zulässige Anhängelast überschritten (bis 5 %): 25 €
  • Anhängelast deutlich überschritten (> 5 %): 30–200 € (staffelweise)
  • Tempo 100-Plakette ohne Berechtigung: 25 €

Vorschriften für Anhänger

Wichtige Regeln nach StVZO:

  • Zulassung: Anhänger über 750 kg zGG brauchen ein eigenes Kennzeichen
  • Geschwindigkeit: Mit Anhänger maximal 80 km/h (100 km/h mit Plakette)
  • HU: Anhänger über 750 kg: alle 24 Monate HU
  • Abreißseil: Pflicht bei Anhängern ohne Auflaufbremse

Praktische Tipps

  • Vor jeder Fahrt prüfen: Kupplung eingerastet, Stecker eingesteckt, alle Lichter funktionieren, Handbremse des Anhängers gelöst.
  • Stützlast beachten: Die maximale Stützlast steht im Fahrzeugschein (Feld 13) und auf dem Typschild der Anhängerkupplung.
  • Spiegel: Bei breiten Anhängern sind Caravanspiegel (Zusatz-Außenspiegel) Pflicht.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Punkte-Check Wie viele Punkte haben Sie? Prüfen Sie Ihren Stand und die Tilgungsfristen.
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Häufig gestellte Fragen

25 € Bußgeld. Vor jeder Fahrt sollten Sie alle Lichter am Anhänger prüfen.

Generell 80 km/h. Mit Tempo-100-Plakette und technischen Voraussetzungen: 100 km/h.

Ja, Anhänger über 750 kg zGG müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026