Parkverstöße
Bußgelder für Falschparken, Halten im Halteverbot, Gehwegparken und Behinderung.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie gingen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg/Seitenstreifen *) vorhanden war. | 5 € | – | – |
| Sie trugen bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen und Absperrungen keine auffällige Warnkleidung. | 5 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen *). | 10 € | – | – |
| Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand. | 10 € | – | – |
| Sie parkten weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/Einmündung *). | 10 € | – | – |
| Sie parkten weniger als 8 Meter vor der Kreuzung/Einmündung *), obwohl in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist. | 10 € | – | – |
| Sie parkten weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung/Einmündung *). | 10 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen. | 10 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt. | 10 € | – | – |
| Sie parkten auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grund- stücksein- bzw. -ausfahrt. | 10 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss. | 10 € | – | – |
| Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung. | 10 € | – | – |
| Sie hielten/parkten *) nicht Platz sparend. | 10 € | – | – |
| Sie veranlassten als Verantwortlicher nicht, dass eine Gruppe den Gehweg benutzte. | 10 € | – | – |
| Sie benutzten mit Inline-Skates/Rollschuhen *) unzulässig die Fahrbahn/den Seitenstreifen/den Radweg **). | 10 € | – | – |
| Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses. | 10 € | – | – |
| Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung. | 10 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot. | 10 € | – | – |
| Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). | 10 € | – | – |
| Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen. | 10 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 315 auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war. | 10 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat. | 10 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart. | 10 € | – | – |
| Sie parkten auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus. | 10 € | – | – |
| Sie parkten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Vorfahrtstraße (Zeichen 306). | 10 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314/315 *)) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 10 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war. | 10 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen *) und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen *). | 15 € | – | – |
| Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand. | 15 € | – | – |
| Sie parkten in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung. | 15 € | – | – |
| Sie parkten weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/Einmündung *) und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten weniger als 8 Meter vor der Kreuzung/Einmündung *), obwohl in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung/Einmündung *) und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt und behin- derten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grund- stücksein- bzw. -ausfahrt und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie benutzten mit Inline-Skates/Rollschuhen *) unzulässig die Fahrbahn/den Seitenstreifen/den Radweg **) und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert +) wurden. | 15 € | – | – |
| Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses. | 15 € | – | – |
| Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung und behin- derten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat. | 15 € | – | – |
| Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) *) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. | 15 € | – | – |
| Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/ getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241) *) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an. | 15 € | – | – |
| Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein. | 15 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 315 auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatz- zeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat, und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314/315 *)) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 15 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. | 20 € | – | – |
| Sie hielten an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle. | 20 € | – | – |
| Sie hielten im Bereich einer scharfen Kurve. | 20 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. auf einem Ausfädelungsstreifen. | 20 € | – | – |
| Sie hielten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzu- fahrt. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/ Einmündung *). | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 8 Meter vor der Kreuzung/ Einmündung *), obwohl in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung/Einmündung *). | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden verbotswidrig und verhinderten da- durch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden im Bereich einer Grundstücks- ein- bzw. -ausfahrt. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt. | 20 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig länger als 3 Stunden über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden vor einer Bordsteinabsenkung. | 20 € | – | – |
| Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen *). | 20 € | – | – |
| Sie hielten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen. | 20 € | – | – |
| Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr. | 20 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. | 20 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. | 20 € | – | – |
| Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässige Gesamt- masse)/Anhänger *) auf der Fahrbahn, ohne es/ihn **) durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. | 20 € | – | – |
| Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbe- leuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten mit Inline-Skates/Rollschuhen *) unzulässig die Fahrbahn/den Seitenstreifen/den Radweg **) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot. | 20 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238). | 20 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges *) (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). | 20 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Fußgängerüberweg. | 20 € | – | – |
| Sie hielten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283). | 20 € | – | – |
| Sie hielten links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295). | 20 € | – | – |
| Sie hielten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekenn- zeichneten Fahrbahnteil. | 20 € | – | – |
| Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot. | 20 € | – | – |
| Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) *) und verdeckten dieses. | 20 € | – | – |
| Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen 262/263/264/265/266/267 *) gesperrt war. | 20 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229). | 20 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn. | 20 € | – | – |
| Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden. | 20 € | – | – |
| Sie hielten unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328). | 20 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Gehweg, der durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden außerhalb einer geschlossenen Ort- schaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306). | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Sonderparkplatz für Bewoh- ner (Zeichen 314/315 *)) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonde- rem Parkausweis". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 20 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war. | 20 € | – | – |
| Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen *) und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahr- bahnseite/dem linken Seitenstreifen *). | 25 € | – | – |
| Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahrbahnrand. | 25 € | – | – |
| Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 € | – | – |
| Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert +) wurden. | 25 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses. | 25 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat, und behinderten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Park- flächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2). | 25 € | – | – |
| Sie befuhren als Radfahrer den Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/241/242.1 **) gesperrt war. | 25 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Fußgängerüberweg. | 25 € | – | – |
| Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283). | 25 € | – | – |
| Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286). | 25 € | – | – |
| Sie parkten links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295). | 25 € | – | – |
| Sie parkten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekenn- zeichneten Fahrbahnteil. | 25 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot. | 25 € | – | – |
| Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/ Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) *) und verdeckten dieses. | 25 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229). | 25 € | – | – |
| Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2 *)) mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 25 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn. | 25 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238). | 25 € | – | – |
| Sie parkten unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328). | 25 € | – | – |
| Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/ Einmündung *) und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 8 Meter vor der Kreuzung/ Einmündung *), obwohl in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung/Einmündung *) und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden verbotswidrig und verhinderten da- durch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden im Bereich einer Grundstücks- ein- bzw. -ausfahrt und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig länger als 3 Stunden über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden vor einer Bordsteinabsenkung und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet *), obwohl dies für diese Zeit verboten war. | 30 € | – | – |
| Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einer zulässigen Gesamt- masse von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet *), obwohl dies für diese Zeit verboten war. | 30 € | – | – |
| Sie hielten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 € | – | – |
| Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *). | 30 € | – | – |
| Sie hielten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht unverzüglich an. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie befuhren als Radfahrer den Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/241/242.1 **) gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Gehweg, der durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat, und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden außerhalb einer geschlossenen Ort- schaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) und behinderten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314/315 *)) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 30 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinder- ten +) dadurch Andere. | 30 € | – | – |
| Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahr- bahnseite/dem linken Seitenstreifen *) und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahrbahnrand und be- hinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle und behinderten +) dadurch den fließenden Verkehr. | 35 € | – | – |
| Sie parkten an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle. | 35 € | – | – |
| Sie hielten im Bereich einer scharfen Kurve und behinderten +) dadurch den fließenden Verkehr. | 35 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. | 35 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. auf einem Ausfädelungsstreifen und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzu- fahrt und behinderten +) dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 35 € | – | – |
| Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 € | – | – |
| Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässige Gesamt- masse)/Anhänger *) auf der Fahrbahn, ohne es/ihn **) durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbe- leuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten mit Inline-Skates/Rollschuhen *) unzulässig die Fahrbahn/den Seitenstreifen/den Radweg **). Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert +) wurden. | 35 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Park- flächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat, und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges *) (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) und behinderten +) dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 35 € | – | – |
| Sie befuhren als Radfahrer den Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/241/242.1 **) gesperrt war und gefährdeten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Fußgängerüberweg und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekenn- zeichneten Fahrbahnteil und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) *) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert +) wurden. | 35 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229) und behinderten +) dadurch den Taxenverkehr. | 35 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn und behinderten +) dadurch Andere. | 35 € | – | – |
| Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2). | 40 € | – | – |
| Sie befuhren als Radfahrer den Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/241/242.1 **) gesperrt war. Es kam zum Unfall. | 40 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Fußgängerüberweg und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fußgängerüberweg. | 40 € | – | – |
| Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot (Zeichen 283). | 40 € | – | – |
| Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286). | 40 € | – | – |
| Sie parkten links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295). | 40 € | – | – |
| Sie parkten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekenn- zeichneten Fahrbahnteil und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil. | 40 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot. | 40 € | – | – |
| Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/ Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) *) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert +) wurden. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/ Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) *) und verdeckten dieses. | 40 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229) und behinderten +) dadurch den Taxenverkehr. | 40 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxen- standes (Zeichen 229). | 40 € | – | – |
| Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2 *)) mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2 *)) mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 40 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn. | 40 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten +) dadurch Andere. | 40 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238). | 40 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg. | 50 € | – | – |
| Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg. | 50 € | – | – |
| Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). | 50 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237). | 50 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)). | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug den Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fuß- gängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/ 242.1 **) gesperrt war. | 50 € | – | – |
| Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fußgängerüberweg und behin- derten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/ Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) *) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert +) wurden. | 50 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxen- standes (Zeichen 229) und behinderten +) dadurch den Taxenverkehr. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2 *)) mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 50 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten +) dadurch Andere. | 50 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. | 55 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. | 55 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 55 € | – | – |
| Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. | 55 € | – | – |
| Sie parkten an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle und behinderten +) dadurch den fließenden Verkehr. | 55 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle. | 55 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle und behinderten +) dadurch den fließenden Verkehr. | 55 € | – | – |
| Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve und behinderten +) dadurch den fließenden Verkehr. | 55 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im Bereich einer scharfen Kurve. | 55 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde im Bereich einer scharfen Kurve und behinderten +) dadurch den fließenden Verkehr. | 55 € | – | – |
| Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzu- fahrt. | 55 € | – | – |
| Sie parkten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen. | 55 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg. | 55 € | – | – |
| Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe. | 55 € | – | – |
| Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe. | 55 € | – | – |
| Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg. | 55 € | – | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. | 55 € | – | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahn- straße nicht auf dem Gehweg. | 55 € | – | – |
| Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten +) dadurch Andere. | 55 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges *) (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). | 55 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere. | 55 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)) und behinderten +) dadurch Andere. | 55 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245). | 55 € | – | – |
| Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot im Bereich eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245). | 55 € | – | – |
| Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). | 55 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245). | 55 € | – | – |
| Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fuß- gängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/ 242.1 **) gesperrt war. | 55 € | – | – |
| Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus auf dem Gehweg/auf dem gemein- samen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Geh- wegs/im Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war. | 55 € | – | – |
| Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war. | 55 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237). | 55 € | – | – |
| Sie parkten auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/ auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone *), der durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war. | 55 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)). | 55 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonder- fahrstreifens (Zeichen 245) *). | 55 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). | 55 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Zeichen 314/315 *) und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 55 € | – | – |
| Sie parkten unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Zeichen 314/315 *)) mit Zusatzzeichen. | 55 € | – | – |
| Sie parkten unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge (Zeichen 314/315 *)) mit Zusatzzeichen. Eine Carsharingplakette war nicht deutlich sichtbar angebracht. | 55 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg. | 70 € | 1 | – |
| Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem unbeschilderten Radweg. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahn- straße nicht auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *). | 70 € | 1 | – |
| Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). | 70 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241*)) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot im Bereich eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237). | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/ auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone *), der durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/ im Bereich einer Fußgängerzone *) der durch Zeichen 239/240/241/ 242.1 **) gesperrt war. | 70 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)). | 70 € | 1 | – |
| Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245). | 70 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonder- fahrstreifens (Zeichen 245) *) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245) *). | 70 € | – | – |
| Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war. | 70 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und behinderten +) dadurch Andere. | 70 € | 1 | – |
| Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts- kommens. | 75 € | 1 | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und gefährdeten +) dadurch Andere | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahn- straße nicht auf dem Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot im Bereich eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)) und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)) und gefähr- deten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonder- fahrstreifens (Zeichen 245) *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245) *) und behinderten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245) *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 80 € | 1 | – |
| Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe. | 85 € | 1 | – |
| Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 85 € | 1 | – |
| Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts- kommens und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | 1 | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg. Es kam zum Unfall. | 90 € | – | – |
| Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg. Es kam zum Unfall. | 90 € | – | – |
| Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere. | 90 € | 1 | – |
| Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere. | 90 € | 1 | – |
| Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). Es kam zum Unfall. | 90 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237). Es kam zum Unfall. | 90 € | – | – |
| Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241*)). Es kam zum Unfall. | 90 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie parkten an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle. Bei der vorhandenen Restfahrbahnbreite war eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Die Verkehrsfläche im Kurvenbereich war dadurch so stark eingeengt, dass eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet war. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzu- fahrt und behinderten +) dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahn- straße nicht auf dem Gehweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges *) (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) und behinderten +) dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 100 € | – | – |
| Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot im Bereich eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/ Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war. | 100 € | – | – |
| Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war. | 100 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen *) (Zeichen 237). Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/ 241*)). Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie parkten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonder- fahrstreifens (Zeichen 245) *). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245) *). Es kam zum Unfall. | 100 € | – | – |
| Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 | – |
| Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *). Es kam zum Unfall. | 105 € | 1 | – |
| Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts- kommens. Es kam zum Unfall. | 110 € | 1 | – |
| Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe. Es kam zum Unfall. | 110 € | 1 | – |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. | 130 € | 1 | – |
| Sie wendeten auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). | 130 € | 1 | – |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. | 130 € | 1 | – |
| Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. | 140 € | 1 | – |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten +) dadurch Andere. | 160 € | 1 | – |
| Sie wendeten auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 160 € | 1 | – |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts und gefährdeten +) dadurch Andere. | 160 € | 1 | – |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 195 € | 1 | – |
| Sie wendeten auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **). Es kam zum Unfall. | 195 € | 1 | – |
| Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts. Es kam zum Unfall. | 195 € | 1 | – |
| Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. | 205 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Halten vs. Parken — der rechtliche Unterschied
Gemäß § 12 Abs. 2 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält. Halten ist das gewollte Anhalten, das nicht durch die Verkehrslage erzwungen wird — maximal 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen.
Dieser Unterschied ist wichtig für die Bußgeldhöhe:
- Im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286): Halten bis 3 Min. erlaubt, Parken verboten
- Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283): Jedes Halten verboten — auch kurzes Anhalten zum Be-/Entladen
Die häufigsten Parkverstöße und ihre Bußgelder
Parken im Halteverbot: 25–50 € (je nach Dauer und Behinderung)
Parken auf dem Gehweg: 55 € (mit Behinderung: 70 €, mit Gefährdung: 80 €)
Parken in zweiter Reihe: 55 € (mit Behinderung: 80 €, mit Gefährdung: 100 €)
Parken vor Feuerwehrzufahrt: 55 € (mit Behinderung: 100 € + 1 Punkt)
Parken auf Behindertenparkplatz: 55 €
Parken auf Radweg/Radschutzstreifen: 55 € (mit Behinderung: 70 € + 1 Punkt)
Parken über 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot: 40 €
Wichtig: Bei Behinderung oder Gefährdung erhöhen sich die Bußgelder deutlich. Wer Rettungsfahrzeuge behindert, riskiert zudem eine Anzeige nach § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung).
Abschleppen — wann und auf wessen Kosten?
Ihr Fahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn es:
- Eine Feuerwehrzufahrt blockiert
- Auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung steht
- Den Verkehr erheblich behindert oder gefährdet
- Im absoluten Halteverbot steht und eine mobile Halteverbotszone ordnungsgemäß eingerichtet wurde (z.B. für Umzüge)
Kosten: Die Abschleppkosten (150–250 € je nach Fahrzeuggröße und Uhrzeit) trägt der Fahrzeughalter — zusätzlich zum Bußgeld. Dazu kommen ggf. Standgebühren des Verwahrplatzes.
Praktische Tipps
- Parkscheibe nicht vergessen: In Bereichen mit Parkscheibenpflicht (Zeichen 314 mit Zusatz) droht ein Bußgeld ab 20 €. Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft eingestellt werden.
- Be-/Entladen im Halteverbot: Im eingeschränkten Halteverbot ist Be- und Entladen erlaubt — aber nur, wenn es zügig geschieht. 15 Minuten gelten als Richtwert.
- Elektro-Parkplätze: Parken auf E-Ladesäulen-Parkplätzen ohne zu laden kostet 55 €. Seit 2020 können diese Verstöße auch durch kommunale Ordnungsdienste geahndet werden.
- Knöllchen prüfen: Achten Sie auf das korrekte Kennzeichen, Datum und Tatort. Fehlerhafte Angaben können ein Einspruchsgrund sein.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Falschparken kostet je nach Verstoß 10–100 €. Im Halteverbot: 25 €, auf dem Gehweg: 55 €, vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung: 100 € + 1 Punkt. Bei Behinderung oder Gefährdung steigen die Strafen.
Wenn es eine Feuerwehrzufahrt blockiert, den Verkehr erheblich behindert, auf einem Behindertenparkplatz steht oder eine ordnungsgemäß eingerichtete mobile Halteverbotszone besteht. Kosten: 150–250 € plus Bußgeld.
Halten: gewolltes Anhalten bis max. 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen. Parken: Fahrzeug verlassen oder länger als 3 Minuten stehen lassen.
In der Regel nicht. Punkte gibt es nur bei Parken mit Behinderung vor Feuerwehrzufahrt (1 Punkt), auf dem Radweg mit Behinderung (1 Punkt) oder anderen schwerwiegenden Verstößen.
Ja, im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) ist zügiges Be- und Entladen erlaubt. Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) dagegen nicht.