Unfallflucht
Strafen bei Unfallflucht (Fahrerflucht): Straftat nach § 142 StGB mit Freiheitsstrafe.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten nach bestem Wissen Angaben über Ihre Haftpflichtversicherung zu machen. | 30 € | – | – |
| Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,5 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Strafen bei Unfallflucht
Unfallflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
- 2–3 Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug (Regelentziehung bei Schaden über 1.300 €)
- Versicherung: Kaskoversicherung verweigert Leistung, kann Regress beim Verursacher nehmen (bis 5.000 €)
Auch bei Bagatellschäden am Parkplatz liegt eine Straftat vor.
Was tun nach einem Unfall?
Nach § 34 StVO sind Unfallbeteiligte verpflichtet:
- Sofort anhalten und die Unfallstelle sichern
- Personalien austauschen mit dem Geschädigten
- Warten: Wenn der Geschädigte nicht anwesend ist, eine „angemessene Zeit" warten (Richtwert: 30 Minuten tagsüber)
- Polizei verständigen: Wenn der Geschädigte nicht erscheint, den Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle melden
- Ein Zettel am Auto reicht NICHT
Praktische Tipps
- Immer Polizei rufen: Im Zweifel die Polizei verständigen — nur so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
- Beweissicherung: Fotos von beiden Fahrzeugen, Schaden und Position machen.
- Nachträgliche Meldung: Innerhalb von 24 Stunden den Unfall bei der Polizei melden kann strafmildernd wirken — eine Straftat bleibt es trotzdem.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Unfallflucht ist eine Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, 2–3 Punkte, möglicher Führerscheinentzug.
Nein. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer ist keine ordnungsgemäße Unfallmeldung und schützt nicht vor Strafverfolgung.
Ab etwa 1.300 € Fremdschaden droht regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern. Die Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten, nimmt aber Regress beim Verursacher (bis 5.000 €).