Kreisverkehr
Bußgelder bei Fehlverhalten im Kreisverkehr: Vorfahrt, Blinken, falsche Richtung.
BKatV 20261 Tatbestände
Kostenlos & ohne Anmeldung
Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
DE
Made in Germany
Kreisverkehr in Freiburg. Sie fahren in den Kreisverkehr ein, ohne die Vorfahrt des
bereits kreisenden Verkehrs zu beachten. Es kommt zum Zusammenstoß. Sie haben die Vorfahrt verletzt:
100 € und 1 Punkt. Plus: zivilrechtliche Haftung für den Schaden.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie gefährdeten +) beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr (Zeichen 215) einen Anderen. | 35 € | – | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Grundregeln im Kreisverkehr
Die wichtigsten Regeln nach § 9a StVO:
- Vorfahrt: Wer IM Kreisverkehr fährt, hat Vorfahrt — wenn Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) stehen
- Nicht blinken beim Einfahren: Beim Einfahren in den Kreisverkehr wird NICHT geblinkt
- Blinken beim Ausfahren: Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss rechts geblinkt werden
- Fahrtrichtung: Immer gegen den Uhrzeigersinn (rechts herum)
- Rechts halten: Im Kreis auf dem rechten Fahrstreifen fahren (Ausnahme: mehrspurig)
Bußgelder im Kreisverkehr
- Vorfahrt im Kreisverkehr missachtet: 25 €
- Mit Gefährdung: 100 €, 1 Punkt
- Falsche Fahrtrichtung (links herum): 25 €
- Nicht geblinkt beim Verlassen: 10 €
Praktische Tipps
- Merkhilfe Blinken: „Rein — nicht blinken. Raus — blinken rechts."
- Mini-Kreisverkehre: Die gleichen Regeln gelten auch für kleine Kreisverkehre.
- Mehrspurige Kreisverkehre: Ordnen Sie sich rechtzeitig in den richtigen Streifen ein.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Wer bereits im Kreisverkehr fährt, hat Vorfahrt — vorausgesetzt, Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) sind aufgestellt.
Nein, beim Einfahren wird NICHT geblinkt. Nur beim Verlassen des Kreisverkehrs wird rechts geblinkt.
Grundverstoß: 25 €. Mit Gefährdung: 100 € und 1 Punkt.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026