Ladungssicherung
Bußgelder bei mangelhafter Ladungssicherung: PKW-Dachbox bis LKW-Fracht.
BKatV 202635 Tatbestände
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Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
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A3 bei Köln, Stauende. Sie bremsen scharf — die ungesicherte Getränkekiste auf
dem Rücksitz wird zum Geschoss und trifft die Vordersitze. Die Polizei stellt bei der Unfallaufnahme fest:
keine Ladungssicherung. Bußgeld: 35 € plus 1 Punkt, dazu zivilrechtliche Haftung.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie standen während der Fahrt auf der Ladefläche des Fahrzeuges, ohne dass es zur Begleitung der Ladung/Arbeit auf der Ladefläche *) notwendig gewesen wäre. | 5 € | – | – |
| Sie ließen zu, dass Personen während der Fahrt auf der Ladefläche des Fahrzeuges gestanden haben, ohne dass es zur Begleitung der Ladung/ Arbeit auf der Ladefläche *) notwendig gewesen wäre. | 5 € | – | – |
| Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt, jedoch nicht höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: *)..,.. m. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Breite von *)..,.. m überschritt. Gemessene Breite: **)..,.. m. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt, jedoch nicht höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: *)..,.. m. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Breite von *)..,.. m überschritt. Gemessene Breite: **)..,.. m. | 20 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit der Ladung höher als zulässig war. | 20 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit der Ladung breiter als zulässig war. | 20 € | – | – |
| Sie führten das für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzte Fahrzeug, obwohl es mit der Ladung breiter als zulässig war. | 20 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Ladung unzulässig *) nach vorne hinausragte. | 20 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Ladung bei einer Beförderungs- strecke bis zu 100 km mehr als 3 m nach hinten hinausragte. | 20 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Ladung bei einer Beförderungs- strecke von mehr als 100 km mehr als 1,5 m nach hinten hinausragte. | 20 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, das mit Ladung länger als 20,75 m war. | 20 € | – | – |
| Sie unterließen es, an der über 1 m hinausragenden Ladung in der vor- geschriebenen Höhe Sicherungsmittel anzubringen. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Ladung mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinausragten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmittel angebracht zu haben. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung/Besetzung **) nicht vorschriftsmäßig *) war. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit *) durch die Ladung/Besetzung **) litt. | 25 € | – | – |
| Sie folgten einer Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht. | 30 € | – | – |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. | 35 € | – | – |
| Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- oder Entladung des Fahrzeuges durchzuführen. | 50 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit Ladung höher als 4,20 Meter (gemessene: *)..,.. m) war. | 60 € | 1 | – |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 60 € | 1 | – |
| Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt und höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: *)..,.. m. | 70 € | 1 | – |
| Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt und höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: *)..,.. m. | 70 € | 1 | – |
| Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | 75 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | 80 € | 1 | – |
| Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). | 100 € | 1 | – |
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | 120 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 135 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) we- sentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 200 € | 1 | – |
| Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im FAER. | 250 € | 1 | 1 Monat |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390 € | 1 | – |
| Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeug- halters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben. | 800 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder bei Ladungssicherungsmängeln
- Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert: 25 €
- Mit Gefährdung: 50 €, 1 Punkt
- Mit Sachbeschädigung: 75 €, 1 Punkt
- Ladung ragt ungesichert über das Fahrzeug: 20 €
- Überbreite Ladung ohne Kennzeichnung: 25 €
- Halter: Anordnung/Zulassung der Fahrt: 35 €
Regeln nach § 22 StVO
Grundsätze der Ladungssicherung:
- Formschluss: Ladung gegen Fahrzeugwände laden (lückenlos)
- Kraftschluss: Zurrgurte, Antirutschmatten, Netze verwenden
- Gewichtsverteilung: Schwere Ladung nach unten, Schwerpunkt mittig
- Kennzeichnung: Überstand > 1 m: rote Fahne (30 × 30 cm) bei Tag, rotes Licht bei Dunkelheit
Praktische Tipps
- PKW-Innenraum: Auch lose Gegenstände im Innenraum (Wasserflaschen, Laptoptaschen) können bei einer Vollbremsung gefährlich werden.
- Dachboxen: Die maximale Dachlast des Herstellers beachten — meist nur 50–100 kg.
- Antirutschmatte: Eine einfache Gummimatte im Kofferraum verhindert Verrutschen und ist die günstigste Ladungssicherung.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Grundverstoß: 25 €. Mit Gefährdung: 50 € und 1 Punkt. Mit Sachbeschädigung: 75 € und 1 Punkt.
Ja, auch im PKW-Innenraum müssen Gegenstände gesichert sein. Bei einer Vollbremsung bei 50 km/h entwickelt ein 1-kg-Objekt ca. 50 kg Aufprallkraft.
Überstand über 1 m: rote Fahne (30 × 30 cm) bei Tag, rotes Licht und Rückstrahler bei Dunkelheit.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026