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Aktuelle Informationen 2026: Drängeln, Ausbremsen, Lichthupe: Straftat nach § 240 StGB. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Drängeln auf der Autobahn — gefährlich dichtes Auffahren als Nötigung
Drängeln auf der Autobahn — gefährlich dichtes Auffahren als Nötigung

Was gilt als Nötigung im Straßenverkehr?

Drängeln auf der Autobahn — gefährlich dichtes Auffahren als Nötigung
Drängeln auf der Autobahn — gefährlich dichtes Auffahren als Nötigung

Nötigung im Straßenverkehr liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen durch Gewalt oder Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Typische Beispiele:

  • Aggressives Drängeln mit Lichthupe und Aufblenden
  • Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs
  • Schneiden beim Überholen
  • Blockieren der Überholspur

Nötigung ist eine Straftat nach § 240 StGB — keine Ordnungswidrigkeit.

Strafen bei Nötigung

Die Strafen bei Nötigung im Straßenverkehr sind empfindlich:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder Führerscheinentzug
  • In schweren Fällen: Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Praktische Tipps

  • Dashcam als Beweis: Eine Dashcam kann bei einer Anzeige als Beweismittel dienen — unter bestimmten Voraussetzungen (BGH VI ZR 233/17).
  • Anzeige erstatten: Nötigung ist ein Offizialdelikt — die Polizei muss ermitteln, auch ohne Strafantrag.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Einmaliges kurzes Aufblenden zum Überholen ist erlaubt (§ 16 StVO). Dauerhaftes, aggressives Lichthupegeben in Verbindung mit Drängeln kann als Nötigung gewertet werden.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026