Mutterschutzrechner
Berechnen Sie Ihre Mutterschutzfristen, Elterngeld und Kuendigungsschutz - alles nach MuSchG und BEEG.
Dieser Rechner berechnet alle wichtigen Termine und Betraege - vom ersten Tag des Mutterschutzes bis zum Ende der Elternzeit.
Wichtige Begriffe
- Abfindung →
- Eine einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses.
- Bußgeld →
- Eine Geldstrafe fuer Ordnungswidrigkeiten.
| Einkommensbereich | Ersatzrate | Min/Max |
|---|---|---|
| Unter 1.000 EUR netto | Bis 100% | Mind. 300 EUR |
| 1.000-1.200 EUR netto | 67% | 670 - 804 EUR |
| 1.200-2.770 EUR netto | 65% | 780 - 1.800 EUR |
| Ueber 2.770 EUR netto | 65% | Max. 1.800 EUR |
| ElterngeldPlus | 50% (doppelte Dauer) | Max. 900 EUR |
| Partnerschaftsbonus | 4 extra Monate | Bei 24-32h/Woche |
Mutterschutzfristen im Detail
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schuetzt werdende und junge Muetter:
- 6 Wochen vor ET: Beschaeftigungsverbot (§3 Abs. 1) - freiwillig weiterzuarbeiten ist moeglich
- 8 Wochen nach Geburt: Absolutes Beschaeftigungsverbot (§3 Abs. 2)
- 12 Wochen nach Geburt: Bei Frueh-, Mehrlings- und Behinderung
- Mutterschaftsgeld: Krankenkasse zahlt max. 13 EUR/Tag, Arbeitgeber stockt auf
Elterngeld - Wer bekommt wie viel?
- Basiselterngeld: 65-67% des Nettoeinkommens, 12-14 Monate
- ElterngeldPlus: 50% des Satzes, dafuer doppelte Dauer (bis 28 Monate)
- Partnerschaftsbonus: 4 zusaetzliche Monate bei 24-32h Teilzeit beider Eltern
- Geschwisterbonus: +10%, mind. 75 EUR (bei unter 3-jaehrigem Geschwisterkind)
- Mehrlingsbonus: +300 EUR pro weiterem Kind
Kuendigungsschutz
Waehrend Schwangerschaft und nach der Geburt besteht ein besonderer Kuendigungsschutz:
- Ab Schwangerschaftsbeginn bis 4 Monate nach Entbindung (§17 MuSchG)
- Waehrend der gesamten Elternzeit (§18 BEEG)
- Kuendigung nur mit Zustimmung der zustaendigen Behoerde moeglich
- Gilt auch fuer befristete Arbeitsvertraege und Probezeit
| Zeitpunkt | Was | Wer |
|---|---|---|
| Sofort | Arbeitgeber informieren | Arbeitnehmerin |
| Ab 7. Monat | Elterngeld beantragen vorbereiten | Beide Eltern |
| 6 Wo. vor ET | Mutterschutz beginnt | Automatisch |
| Nach Geburt | Elterngeld beantragen (rueckwirkend 3 Mon.) | Antragsteller |
| 7 Wo. vor Ende | Elternzeit schriftlich beantragen | Arbeitnehmer/in |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (ET). Ab diesem Zeitpunkt darf die Schwangere nur noch arbeiten, wenn sie dies ausdruecklich wuenscht (§3 Abs. 1 MuSchG).
8 Wochen nach der Entbindung, bei Frueh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen. In diesem Zeitraum besteht ein absolutes Beschaeftigungsverbot (§3 Abs. 2 MuSchG).
Das Basiselterngeld betraegt 65-67% des Nettoeinkommens, mindestens 300 EUR und maximal 1.800 EUR pro Monat. Bei Geringverdienern (unter 1.000 EUR netto) steigt der Prozentsatz.
Bis zu 36 Monate pro Kind. Davon koennen bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Elterngeld gibt es maximal 14 Monate.
Nein. Es besteht Kuendigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung (§17 MuSchG) und waehrend der gesamten Elternzeit (§18 BEEG).