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Enge Landstraße, Kurve voraus. Der Traktor fährt nur 30 km/h — Sie überholen trotzdem. Hinter der Kurve steht ein Blitzer und ein Streifenwagen: 100 € und 1 Punkt. Unklare Verkehrslage bedeutet: Was hinter der Kurve oder Kuppe wartet, ist nicht einsehbar.
Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage auf einer Landstraße
Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage auf einer Landstraße

Wichtige Gerichtsurteile

Was ist eine unklare Verkehrslage?

Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn:

  • Die Gegenfahrbahn nicht auf voller Überholstrecke einsehbar ist
  • Vor Kurven, Kuppen oder Kreuzungen überholt wird
  • Bei Nebel, Regen oder Dunkelheit die Sicht eingeschränkt ist
  • Der Überholvorgang nicht sicher abgeschlossen werden kann

§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verbietet das Überholen bei unklarer Verkehrslage ausdrücklich.

Bußgeldstufen

  • Grundverstoß: 100 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 250 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 300 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Praktische Tipps

  • Faustregel: Können Sie nicht mindestens 500 m der Gegenfahrbahn einsehen, überholen Sie nicht.
  • Vertrauen Sie nicht auf andere: Nur weil der Vordermann blinkt, heißt das nicht, dass die Strecke frei ist.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Grundverstoß: 100 € und 1 Punkt. Mit Gefährdung: 250 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Wenn die Gegenfahrbahn nicht auf der gesamten Überholstrecke einsehbar ist — z.B. vor Kurven, Kuppen oder bei Nebel.

Nur wenn die Verkehrslage klar ist und kein Überholverbot besteht. An Kreuzungen mit Ampeln oder Vorfahrtsregelung ist besondere Vorsicht geboten.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026