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Landstraße bei Braunschweig. Die roten Blinklichter am Bahnübergang leuchten bereits, die Halbschranken senken sich. Sie beschleunigen und fahren noch schnell durch. Ergebnis: 700 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot — einer der teuersten Verkehrsverstöße.
Beschrankter Bahnübergang mit rotem Blinklicht und wartendem PKW
Beschrankter Bahnübergang mit rotem Blinklicht und wartendem PKW

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder am Bahnübergang

Geschlossene Schranke am Bahnübergang mit wartendem PKW
Geschlossene Schranke am Bahnübergang mit wartendem PKW
  • Andreaskreuz nicht beachtet (Vorrang Schienenverkehr): 80 €, 1 Punkt
  • Bei geschlossener (Halb-)Schranke überquert: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Bei rotem Blinklicht überquert: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Trotz herannahendem Zug überquert: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Verstöße mit Gefährdung: bis 2.500 € und Strafverfahren möglich

Regeln am Bahnübergang — § 19 StVO

  • Andreaskreuz (Zeichen 201): Schienenverkehr hat Vorrang
  • Geschwindigkeit anpassen: Mäßige Geschwindigkeit beim Annähern
  • Warten: Wenn rotes Blinklicht, Schranke, Pfeifsignal oder Zug in Sicht
  • Auf dem Bahnübergang anhalten verboten: Nur überqueren, wenn genug Platz auf der anderen Seite ist

Praktische Tipps

  • Im Zweifel warten: Auch wenn keine Schranke oder kein Blinklicht vorhanden ist — Andreaskreuz allein bedeutet: Schienenverkehr hat Vorrang.
  • Nicht auf dem Übergang stehen bleiben: Bei Rückstau vor dem Bahnübergang warten, bis genug Platz auf der anderen Seite ist.
  • Bahnübergänge ohne Sicherung: An unbeschrankten Übergängen besonders vorsichtig sein — in beide Richtungen schauen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

700 € Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot — einer der teuersten Verkehrsverstöße.

Nein. Das Andreaskreuz (Zeichen 201) gibt dem Schienenverkehr Vorrang. Missachtung: 80 € und 1 Punkt.

Neben dem Bußgeld droht ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs (§ 315 StGB) mit Freiheitsstrafe.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026