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Aktuelle Informationen 2026: Dauerhaft links fahren: 15–30 €. Wann gilt das Rechtsfahrgebot?
Deutsche Autobahn — rechte und linke Fahrspur
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Das Rechtsfahrgebot nach § 2 StVO

Deutsche Autobahn — rechte und linke Fahrspur
Deutsche Autobahn — rechte und linke Fahrspur

Nach § 2 Abs. 2 StVO ist möglichst weit rechts zu fahren. Das gilt:

  • Auf Autobahnen: Die linke Spur ist nur zum Überholen da
  • Außerorts: Grundsätzlich rechte Fahrspur
  • Innerorts: Ausnahme — bei mehrspurigen Straßen darf die Spur frei gewählt werden (§ 7 Abs. 3 StVO)

Bußgelder

  • Nicht rechts gefahren: 15 €
  • Mit Behinderung: 20 €
  • Mit Gefährdung: 25 €
  • Mit Sachbeschädigung: 30 €

Praktische Tipps

  • Innerorts Ausnahme: In geschlossenen Ortschaften dürfen Sie bei mehreren Spuren in gleicher Richtung die Spur frei wählen — das Rechtsfahrgebot gilt hier eingeschränkt.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Nur wenn die rechte Spur regelmäßig belegt ist. Bei freier rechter Spur müssen Sie nach rechts wechseln. Sonst drohen 15 € Bußgeld.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026