Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Methode zur Berechnung der Einkommensteuer auf außerordentliche Einkünfte, insbesondere Abfindungen. Sie soll die Steuerprogression abmildern.

Steuerberater erklärt einer Klientin die Fünftelregelung anhand eines Berechnungsblattes
Ein Steuerberater kann berechnen, ob sich die Fünftelregelung im individuellen Fall lohnt — das hängt vom Verhältnis zwischen Abfindungshöhe und regulärem Einkommen ab.

So funktioniert die Fünftelregelung

  1. Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt
  2. Nur ein Fünftel wird zum zu versteuernden Einkommen addiert
  3. Die daraus resultierende Mehrsteuer wird mit 5 multipliziert
Person füllt am Laptop eine ELSTER-Steuererklärung mit Abfindungsangaben aus
Seit 2025 erfolgt die Fünftelregelung ausschließlich über die Einkommensteuererklärung — nicht mehr durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug.

Wichtig seit 2025: Die Fünftelregelung wird nur noch über die Steuererklärung geltend gemacht.

Steuerberater berechnet die Fünftelregelung für eine Abfindung in einem Münchner Büro
Die Fünftelregelung mindert die Steuerlast bei Abfindungen erheblich — seit 2025 nur noch über die Steuererklärung möglich.
Abfindung30.000 €6.000 €6.000 €6.000 €6.000 €6.000 €Rechnerische Verteilung auf 5 Jahre

Häufig gestellte Fragen

Nicht immer. Sie lohnt sich vor allem bei hoher Abfindung und starkem Progressionseffekt.

Seit 2025 ja — über die Einkommensteuererklärung.

Nein, sie gilt für alle außerordentlichen Einkünfte nach § 34 EStG.

Ja, eine Verschiebung ins Folgejahr kann sinnvoll sein, muss aber vertraglich vereinbart werden.